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Landeshauptstadt: „Ich wollte ein Kaninchen von Max kaufen!“ Zeitsoldat bestreitet Handel mit Betäubungsmitteln vehement

Von Gabriele Hohenstein Glaubt man den Ausführungen von Christoph A.* (26), dann geriet er am 30.

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Von Gabriele Hohenstein Glaubt man den Ausführungen von Christoph A.* (26), dann geriet er am 30. Oktober 2002 rein zufällig in die Wohnungsdurchsuchung seines Kumpels Max K.*, der im Verdacht stand, mit Rauschgift zu handeln. Christoph wurde von den Polizisten aufgefordert, seine Taschen zu leeren. „Ich kenne Max von früher. An diesem Tag wollte ich ein Zwergkaninchen bei ihm kaufen. Mit Rauschgift habe ich nichts am Hut“, empört sich der Zeitsoldat auf der Anklagebank. Dass die Beamten bei ihm eine Schachtel mit „drogenverdächtigen Anhaftungen“ sicherstellten, später bei der Durchsuchung seines Autos noch eine Feinwaage fanden, kann Christoph A. nicht erschüttern. „Die war zum Abwiegen des Tierfutters bestimmt“, erklärt er. Amtsrichter Eckart wundert sich. „Erledigen Sie das immer im Auto?“, fragt er. Der Polizeibeamte Frank K. (41) erinnert sich: „Max K. stand im Verdacht, von Christoph A. mit Betäubungsmitteln beliefert zu werden.“ Am Tag der Durchsuchung hätten sich bereits diverse Leute in der Wohnung von Max aufgehalten, als der Angeklagte an der Tür klingelte. „Wir forderten ihn auf, den Inhalt seiner Taschen auf eine Kommode im Flur zu legen“, so der Zeuge, der beobachtete, wie Christoph eben jene Schachtel in einem Schubfach des Möbels verschwinden ließ. Auch dafür hat der Potsdamer eine Erklärung parat. Die Dose gehöre seiner Freundin, die gelegentlich Rauschgift für den Eigenbedarf erwerbe. Allerdings habe er nicht gewusst, dass das Ding in seiner Jackentasche steckte und sich mächtig erschrocken, da er seine berufliche Karriere gefährdet sah. „Stimmt“, bekräftigt Sabine B.* (22) – wie ihr Freund angeklagt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. „Wir wohnen zusammen und teilen alles, auch unsere Klamotten. Ich habe Christophs Jacke öfter getragen. Kann sein, dass ich die Schachtel da vergessen habe.“ Per Telefonüberwachung kam die Polizei im Winter vorigen Jahres in Berlin einem Ausländer auf die Schliche, der dem Angeklagten in mindestens sechs Fällen Drogen verkauft haben soll. Nachdem der Mann dies anfangs zugab, erschien er später aufgeregt auf der Wache und widerrief seine Aussage. Auch ein 27-jähriger Zeuge behauptet nun plötzlich, bei der Polizei gelogen zu haben, als er den Angeklagten und Max K. des Dealens mit Rauschgift bezichtigte. „Ich war sauer auf die beiden, weil wir uns gestritten hatten.“ Mehr wolle er dazu nicht sagen, da er sich sonst selbst belasten würde, meint der vor kurzem aus der Haft Entlassene. „Sie können schneller wieder drin sein, als Ihnen lieb ist“, warnt der Vorsitzende. „Entweder Sie liefern uns heute eine Falschaussage, oder Sie haben damals Unschuldige verdächtigt. Beides ist strafbar.“ Der Zeuge bleibt bei der aktuellen Aussage. So wird die Staatsanwaltschaft beauflagt, den gegenwärtig unbekannten Aufenthaltsort von Max K. zu ermitteln, ohne dessen Vernehmung das Gericht kein Urteil sprechen kann. Der Prozess gegen den Soldaten und seine Freundin geht in die zweite Runde. (*Namen geändert.)

Gabriele Hohenstein

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