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Landeshauptstadt: „Ich wollte mir das Leben nehmen“

Verstoß gegen das Waffengesetz / Sechs Monate auf Bewährung

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Verstoß gegen das Waffengesetz / Sechs Monate auf Bewährung AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Nein, den Namen desjenigen, von dem er die scharfe Waffe am 3. März 2003 erwarb, wolle sein Mandant nicht nennen, betont Rechtsanwalt Veikko Bartel in der zu Prozessbeginn verlesenen Erklärung. Ansonsten gestehe er die in der Anklageschrift gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Demnach verfügte Stefan B.* (44) im Frühjahr vorigen Jahres über eine halbautomatische Pistole der Marke „Fortuna“ nebst sechs dazugehörigen Patronen, ohne im Besitz der entsprechenden Erlaubnis zu sein. Der pleite gegangene Finanzdienstberater wollte sich damit umbringen. Er meinte, mit den Schuldgefühlen gegenüber seinen einstigen Kunden, aber auch seiner Familie nicht mehr leben zu können. Zu allem Überfluss hing (und hängt noch) ein Ermittlungsverfahren, an dessen Ende ihn eine nicht unbeträchtliche Strafe erwarten kann, wie ein Damoklesschwert über dem Mann. „Mein Mandant hat strafrechtlich Verwerfbares getan. Er hatte völlig die Übersicht über seine Geschäfte verloren und versuchte zu retten, was zu retten war“, so der Verteidiger. „Er schämte sich, dass er seinen Kunden die Gelder nicht zurückzahlen konnte.“ Der Angeklagte habe mit der Pistole niemanden bedrohen, sondern sich mit ihrer Hilfe aus dem Leben stehlen wollen. Stefan B. – bislang nicht vorbestraft – bezieht inzwischen Sozialhilfe. Leise erklärt er, mit der außergerichtlichen Einziehung der Pistole einverstanden zu sein. Laut Gutachten des Landeskriminalamtes Brandenburg handelt es sich bei der betreffenden Waffe um eine schussfähige Pistole des Kalibers 6,35 Millimeter mit einer Lauflänge von 56 Millimetern. Derartige Pistolen wurden zwischen 1910 und 1925 gefertigt. Eine Untersuchung, ob die Waffe zu anderen Straftaten verwendet wurde, verlief negativ. Der Gesetzgeber sieht für einen Verstoß gegen das Schusswaffengesetz Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. In den Händen des stressgeplagten, seelisch instabilen Angeklagten habe die „Fortuna“ eine erhebliche Gefährdung für die Menschen in seinem Umfeld dargestellt, befindet die Staatsanwältin und fordert eine Gefängnisstrafe von neun Monaten. Der Verteidiger hält dagegen, sein Mandant habe die Waffe nur relativ kurze Zeit besessen, sie außerdem so gelagert, dass Dritte keinen Zugang zu ihr gehabt hätten. Er gehe von einem minder schweren Fall unerlaubten Waffenbesitzes aus. Eine Geldstrafe sei daher ausreichend. „Diese Pistole ist besonders gefährlich, da man mir ihr mehrere Schüsse hintereinander abgeben kann, ohne nachladen zu müssen“, betont Amtsrichterin Judith Janik. Der Angeklagte hätte sich von ihr trennen müssen, als er beschloss, dass Selbsttötung kein Ausweg sei. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, 100 Stunden Sozialarbeit. (*Name von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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