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Der historische Kutschstall war 2016 Teil der Aktion "Unterwegs im Licht".

© R. Hirschberger/dpa

Potsdam: Illegale Partys im Kutschstall

Für viele Veranstaltungen im Kutschstall gibt es eigentlich keine Genehmigung - schon seit 2000 ist das so. Doch weder der Betreiber noch die Stadt wussten davon. Bis jetzt.

Von Katharina Wiechers

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Potsdam - Es ist ein beliebter Ort für Veranstaltungen aller Art, die Gewölbehalle im Kutschstall. Lesungen fanden hier statt, Firmenjubiläen und Tanzveranstaltungen wie zuletzt im Rahmen der von der Stadt organisierten Reihe „Unterwegs im Licht“. Doch wie sich jetzt herausstellt, war ein Großteil davon illegal. Denn schon seit 2000 dürfen in dem historischen Gewölbe nur noch bestimmte geräuscharme Events stattfinden – und das nur zwischen 8 und 18 Uhr. Doch das war offenbar weder dem Betreiber noch den Behörden bewusst.

Ans Licht gekommen ist dies durch den Potsdamer Veranstalter Flying Sounds. Dieser hatte das Gewölbe für Samstag angemietet und eine Tanzparty mit mehreren DJs organisiert. Weil so etwas nicht geräuschlos abläuft – wegen der Musik, der Menschenschlangen vor dem Eingang und des zusätzlichen Autoverkehrs – habe man sich an die Stadt gewandt und eine Ausnahmegenehmigung beantragt, so Christian Voigt von Flying Sounds. Eine Formalie, dachten er und sein Mitstreiter Robert Hönicke.

Für solche Veranstaltungen liegt eigentlich gar keine Genehmigung vor

Doch am Dienstag, vier Tage vor der geplanten Party, kam dann die böse Überraschung. Eine Ausnahmegenehmigung sei zwar nicht nötig, schrieb die Dame vom Bereich Umwelt und Natur. Sie habe aber bei der Kollegin von der Bauaufsichtsbehörde nachgehakt und von dieser erfahren, dass für solche Veranstaltungen gar keine Genehmigung vorliegt. Die Party muss abgesagt werden, ersatzlos.

Eine große Enttäuschung sowie ein wirtschaftlicher Schaden für Voigt und Hönicke – und eine peinliche Angelegenheit für den Betreiber und die Stadt. Letztere räumte auf PNN-Anfrage ein, erst jetzt darauf gestoßen zu sein, dass die aktuellste Baugenehmigung aus dem Jahr 2000 sei. Diese erlaube nur lärmarme Veranstaltungen mit bis zu 200 Gästen zwischen 8 und 18 Uhr, so ein Sprecher. Man bedauere sehr, dass die Leidtragenden nun die Macher von Flying Sounds seien, die sich vorbildlich verhalten hätten. Überrascht zeigte sich auch der Betreiber, die Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte, zu der auch Kulturland Brandenburg gehört und an der die Stadt zu 25 Prozent beteiligt ist. „Niemand hier hätte gedacht, dass keine Genehmigung vorliegt“, so Kulturland-Geschäftsführerin Brigitte Faber-Schmidt. „Wir haben dort ja selber schon Veranstaltungen aller Art durchgeführt.“ 

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