Aus dem GERICHTSSAAL: „Im Bahnhof ist eine Bombe!“
Überwachungskamera half, den Täter zu fassen
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Aus dem GERICHTSSAALÜberwachungskamera half, den Täter zu fassen Eigentlich hätte Silvio L. (23) wissen können, dass der Bereich des Hauptbahnhofs videoüberwacht wird. Täglich hing der damals Arbeitslose mit Gleichgesinnten im Vorjahr hier herum, trank und ließ den lieben Gott einen guten Mann sein. Am 19. November 2003 muss ihn dann aber der Teufel geritten haben. „Keine Ahnung, was da in mich gefahren ist“, meint der Angeklagte zerknirscht. Laut Staatsanwaltschaft soll Silvio L. aus einer Telefonzelle im Bahnhof kurz nach 23 Uhr in der Leitstelle des Polizeipräsidiums angerufen und erklärt haben, im Bahnhof befände sich eine Bombe. Der Sicherheitsdienst durchsuchte das Areal weiträumig. Einen Sprengsatz entdeckte er nicht, wohl aber den betrunkenen Potsdamer, der zuvor schon von der Videokamera erfasst wurde und als Täter in Betracht kam. Silvio – sichtlich überrascht – so schnell geschnappt worden zu sein – wurde in den Gewahrsam verfrachtet. Vorher nahm ihm die Polizei sein unter das Waffengesetz fallende Butterflymesser ab. „Mir ist erst am nächsten Morgen bewusst geworden, was ich da getan habe. Ich hatte einfach zu viel getrunken“, versucht der junge Mann, alle Schuld auf den Alkohol zu schieben. Mit dieser Taktik kann er bei der Vorsitzenden aber nicht landen. „Sie waren alkoholgewöhnt“, hält sie ihm vor. „Und 1,33 Promille sind nun wirklich nicht so viel. Auf alle Fälle konnten Sie noch die Notrufnummer wählen und klare Sätze sprechen.“ „Tut mir Leid“, nuschelt der Angeklagte. „Wird nicht wieder vorkommen.“ Bleibt noch die Sache mit dem Butterflymesser. Es wurde dem Schluckspecht noch in der selben Nacht abgenommen. „Ich dachte, nur Pistolen fallen unter das Waffengesetz“, beteuert Silvio. „Das Messer habe ich zu meiner eigenen Sicherheit dabeigehabt.“ Die Amtsrichterin runzelt die Stirn. „In der Szene, in der Sie sich damals bewegten, dürfte bekannt gewesen sein, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt“, glaubt sie. Silvio L. wird wegen Vortäuschens einer Straftat, Störung des öffentlichen Friedens sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie 300 Euro Geldauflage verurteilt. Die Polizei hat den Anruf – besonders vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge – sehr ernst genommen – begründet das Gericht die verhängte Sanktion. Hoga
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