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Aus dem GERICHTSSAAL: Im Blindflug durch die Stadt

Sturzbetrunkenen ohne Fahrerlaubnis gestoppt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALSturzbetrunkenen ohne Fahrerlaubnis gestoppt „Ein Auto in der Hand eines Betrunkenen ist eine tödliche Waffe. Die trifft manchmal und manchmal nicht. Sie hatten Glück“, konstatiert Amtsrichterin Waltraud Heep. Kuno B. (22) auf der Anklagebank schaut verlegen zu Boden. „Das habe ich mir im Nachhinein auch gesagt“, meint der Möbelträger zerknirscht. Zumal er sich überhaupt nicht entsinnen könne, ins Auto gestiegen zu sein. Der Vorsitzenden sträuben sich die Haare. „Sie erinnern sich nicht daran, volltrunken durch die Gegend gedüst zu sein?“, fragt sie ungläubig? „Wer schützt Sie und uns vor Ihnen in diesem Zustand? Wo wollten Sie eigentlich hin?“ Das weiß der Junggeselle allerdings auch nicht mehr. Sicher ist nur, dass Kuno B. am 30. Mai dieses Jahres mehr Alkohol trank, als er vertragen konnte. Sicher ist auch, dass er noch nie im Leben eine Fahrerlaubnis besaß. Der Vater des Schluckspechts weilte zu dieser Zeit im Urlaub. Den Schlüssel für seinen Kia hatte er mitgenommen. Doch da gab es ja noch den Ersatzschlüssel. Gegen drei Uhr in der Früh muss Kuno B. der Teufel geritten haben. „Keine Ahnung, warum ich überhaupt losgefahren bin“, gesteht er zerknirscht. Einigermaßen klare Bilder habe er erst wieder gesehen, als ihn die Polizei an einer Tankstelle in der Großbeerenstraße stoppte. „Sie wohnen in der Nauener Vorstadt. Kann es sein, dass Sie Nachschub holen wollten“, vermutet Richterin Heep. „Aber eigentlich waren Sie mit 2,11 Promille schon gut abgefüllt.“ Kuno B. – vorbelastet wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls – gibt sich reumütig. Er sei heilfroh, dass nichts passiert sei, nuschelt er. Betrunken und ohne Fahrerlaubnis werde er sich bestimmt nie wieder ans Steuer setzen. Bevor der Angeklagte das heiß ersehnte Dokument erwerben darf, muss er sich allerdings – wie jeder Brandenburger, der ab 1,6 Promille erwischt wird – dem „Idiotentest“ stellen. „Ich glaube nicht, dass Sie da besonders gute Karten haben“, argwöhnt der Staatsanwalt und beantragt, Kuno B. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 400 Euro und einem zehnmonatigen Fahrverbot zu verurteilen. Richterin Heep entscheidet ebenso. Dem im Zuschauersaal sitzenden Vater des durstigen jungen Mannes gibt sie mit auf den Weg: „Achten Sie auf Ihren Autoschlüssel. Sie wissen jetzt, dass ihr Sohn im betrunkenen Zustand dazu neigt, sich hinters Steuer zu setzen. Passiert so etwas noch einmal, könnte es sein, dass Sie wegen Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.“

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