Aus dem GERICHTSSAAL: Im Schock geflüchtet?
Angeklagter musste Führerschein im Gericht abgeben
Stand:
Peter P. * (58) könnte am 2. Januar 2006 einen Job im Außendienst antreten. Dazu bedarf es logischerweise eines Führerscheins. Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der arbeitslose Ingenieur krachte am 28. Oktober auf der Autobahn mit seinem VW sturzbetrunken auf einen vor ihm fahrenden Laster, der dadurch ins Schleudern geriet und in die Leitplanke rutschte. Peter P. verließ den Unfallort, ohne sich um den verletzten Lkw-Fahrer zu kümmern. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 20 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht gegen den Potsdamer, verhängte zudem ein dreimonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Familienvater Einspruch ein.
In der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte nun die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Stockdunkel sei es zum Unfallzeitpunkt gewesen, erinnerte er sich. „Vor mir fuhr ein Transporter. Auf einmal hat es gekracht.“ Während er den Kleinlaster touchierte, sei ihm hinten jemand draufgefahren. „Ich dachte, bloß weg hier, damit nicht noch mehr passiert und habe die Autobahn an der nächsten Abfahrt verlassen“, so Peter P. Bei der erstbesten Gelegenheit habe er dann angehalten, eine Weile wie betäubt im Auto gesessen. „Dann bin ich langsam nach Hause gefahren und habe die Polizei angerufen.“ „Mein Mandant stand unter Schock. Ihm ist verminderte Schuldfähigkeit zuzubilligen“, meldete sich der Verteidiger zu Wort. Der Angeklagte ergänzte: „Ich hatte damals Probleme mit dem räumlichen Sehen und Schwindelanfälle. Als die Beamten bei mir klingelten, konnte ich kaum noch geradeaus gehen.“
„Sie standen unter erheblichem Alkoholeinfluss. Das Ergebnis der Blutprobe weist 2,52 Promille auf“, warf der Staatsanwalt ein. „Durch Ihre Trinkerei haben Sie einen schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht. Fahrverbote werden oft schon wegen wesentlich geringerer Folgen verhängt.“ Im Übrigen habe sich die Staatsanwaltschaft bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe schlichtweg verschätzt. „Die Geldstrafe hätte wesentlich schärfer ausfallen müssen. Ich rate Ihnen, Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen“ , gab der Vertreter der Anklage zu bedenken. Peter P. schaute zu seinem Anwalt. Der nickte. „Dann mache ich das so“, erklärte er nach kurzem Überlegen, wurde vom Richter belehrt: „Falls Sie heute mit dem Auto da sind, dürfen Sie damit nicht mehr nach Hause fahren. Das Verbot gilt nämlich ab sofort.“ Dann hatte der Vorsitzende doch ein Einsehen. „Die Verhandlung wird kurz unterbrochen. Bringen Sie das Auto nach Hause und uns danach umgehend Ihren Führerschein“, ordnete er an. (* Name geändert.) Hoga
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