SONDERRECHTE FÜRS STUDENTENWERK: Im Wohnheim gelten andere Gesetze
Studierende haben weniger Rechte als andere Mieter – zumindest wenn sie in Wohnheimen leben. Beispielsweise, was Mieterhöhungen betrifft.
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Studierende haben weniger Rechte als andere Mieter – zumindest wenn sie in Wohnheimen leben. Beispielsweise, was Mieterhöhungen betrifft. Zudem haben die Bewohner keinen besonderen Kündigungsschutz. Laut Deutschem Mieterbund darf der Vermieter – meist das Studentenwerk – auch ohne Eigenbedarf den Mietvertrag kündigen. Allerdings gilt dabei die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten. In Potsdam beträgt die Wohnzeit in der Regel acht Semester, wer länger im Heim wohnen möchte, muss einen neuen Mietvertrag mit dem Studentenwerk eingehen und eventuelle Mietpreiserhöhungen in Kauf nehmen.
Die Sonderrechte für die Studentenwerke sollen eine Rotation der Bewohner ermöglichen, so dass der günstige Wohnraum nicht nur den gleichen Personen vorbehalten bleibt. Darum müssen die Bewohner auch jedes Semester eine gültige Studienbescheinigung vorweisen, um ihr Wohnrecht zu behalten.
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