ATLAS: Imagepflege
Seit einem Jahr hat es die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten schwarz auf weiß: Das Schieben von Fahrrädern stellt keine Gefahr für die Wege durch die Welterbeparks und -gärten dar. Das Schiebeverbot ist „unwirksam“, haben die Amtsrichter geurteilt.
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Seit einem Jahr hat es die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten schwarz auf weiß: Das Schieben von Fahrrädern stellt keine Gefahr für die Wege durch die Welterbeparks und -gärten dar. Das Schiebeverbot ist „unwirksam“, haben die Amtsrichter geurteilt. Doch die Schlösserstiftung weigert sich beharrlich, den Richterspruch anzuerkennen und die Regelung aus der Parkordnung zu streichen. In generöser Auslegung des Richterspruchs wird immerhin auf Bußgelder verzichtet. Die Stiftung manövriert sich damit nicht nur rechtlich in eine heikle Lage. Zum einen ist es selbstverständlich am Betroffenen, sich ein Urteil zum Urteil anzumaßen und zu entscheiden, ob eine Richterentscheidung nun genehm ist oder nicht. Dafür gibt es das Instrument der Revision. Zum anderen dürfte es auch den Parkwächtern schwer fallen, freundlich zu bleiben, wenn sie Stiftungsvorgaben umsetzen sollen, denen sich schiebende Radfahrer mit Verweis auf das Urteil künftig rundweg verweigern. Zu erwarten sind Pöbeleien, womöglich sogar Handgreiflichkeiten gegenüber den Ordnungshütern. Dass die Stiftung versucht, das Welterbe so gut wie möglich zu schützen, ist selbstverständlich ihre Aufgabe. Doch etwas mehr Kompromissbereitschaft ist ihr zu raten. Die Stiftung sollte nicht nur das Welterbe pflegen, sondern auch ihr Image.
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