zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Imam vor Teilerfolg

Verfassungsschutz sieht Klage von Abdallah gelassen

Stand:

Verfassungsschutz sieht Klage von Abdallah gelassen Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Imam der Potsdamer „Mescid al Farouq“-Mosche, Kamal Abdallah, und dem Brandenburger Verfassungsschutz könnte auf einen zwischenzeitlichen Teilerfolg des Imam hinaus laufen. Abdallah hatte beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht, weil in dem Ende Mai vorgestellten Verfassungsschutzbericht Behauptungen des CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke gegen den Imam wieder gegeben wurden. Gegen die Beschuldigungen gilt allerdings seit dem 30. September 2004 eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts. Danach darf Petke diese Äußerungen nicht wiederholen. In dem auch im Internet veröffentlichten Verfassungsschutzbericht heißt es auf Seite 12, dass gegen Abdallah der Vorwurf erhoben worden sei, „ein Hassprediger gegen den Westen, seine Lebensweise und die Ungläubigen“ zu sein. Darauf folgt der Satz: „Die sich daran anschließende öffentliche Kontroverse machte deutlich, dass der Begriff Hassprediger umstritten ist.“ Der Imam will vor Gericht durchsetzen, dass der Verfassungsschutzbericht zurückgerufen und die Internet-Version überarbeitet wird. Abdallahs Anwältin Antje Klamann hatte erklärt, sie sehe „gute Aussichten“ auf einen Erfolg, da das Gericht vorerst die Prozesskosten für Abdallah übernehmen wolle. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Yes Möller, betonte auf PNN-Anfrage, dass der Imam ursprünglich zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt habe. Diese werde tatsächlich gewährt, wenn die Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg habe. Allerdings sei Abdallah nur in einem Fall erfolgreich gewesen. So werde es keine Prozesskostenhilfe für die Klage des Imam geben, seine Daten in den Unterlagen des Verfassungsschutzes komplett löschen zu lassen. Laut Möller habe das Gericht seine Ablehnung damit begründet, dass es Anhaltspunkte geben könne, den Imam „weiter im Blick zu haben“, so Möller. Allerdings könnte sich die namentliche Nennung des Imam im Verfassungsschutzbericht als „rechtswidrig“ herausstellen – weil der Bericht selbst „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für den Hassprediger-Vorwurf enthalte. Der Sprecher des Innenministeriums, Wolfgang Brandt, teilte auf Anfrage mit, dass seine Behörde zu laufenden Verfahren keine Stellung nehme. „Das gilt auch für die Frage der Kosten eines Rückrufs oder einer Überarbeitung des Verfassungsschutzberichtes, da die Forderung nach Rückruf bzw. Überarbeitung Gegenstand des Verfahrens ist." Die Verfassungsschützer sehen die Klage des Imam gelassen. Zum einen stünden der Behörde für den Fall einer Einstweiligen Verfügung praktisch alle Rechtswege offen, um dagegen vorzugehen, hieß es gestern. Der Behörde sollen nach PNN-Informationen zudem detaillierte Beweise gegen Abdallah vorliegen. M. Erbach

M. Erbach

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })