HINTERGRUND: In Berlin und Köln gilt Tempo 30 vor Schulen
Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen – in anderen Städten ist das generell üblich: In Berlin etwa hatte die Senatsverwaltung bereits 2008 vor allen Schulen Tempo 30 angeordnet, auch in Köln und Nürnberg gilt das Tempolimit. Begrüßt werden solche Regelungen vom Verkehrsclub Deutschland e.
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Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen – in anderen Städten ist das generell üblich: In Berlin etwa hatte die Senatsverwaltung bereits 2008 vor allen Schulen Tempo 30 angeordnet, auch in Köln und Nürnberg gilt das Tempolimit. Begrüßt werden solche Regelungen vom Verkehrsclub Deutschland e.V.: „Ein Pkw-Fahrer, der 30 km/h fährt, kann noch rechtzeitig anhalten, wenn ein Kind 15 Meter vor ihm läuft“, erklärt Marion Laube vom Verkehrsclub. Bei Tempo 50 hingegen komme das Auto erst nach 28 Metern zum Stehen.
Die Potsdamer Stadtverwaltung hatte der Forderung nach einem verstärkten Tempolimit bislang eine Absage erteilt und sich auch auf rechtliche Schwierigkeiten berufen. Dabei handelt es sich laut dem Förderverein der Evangelischen Grundschule um die einzige Potsdamer Grundschule, bei der kein Tempolimit gilt. Auf PNN-Nachfrage konnte die Verwaltung die Ausnahme nicht begründen und verwies auf die dort aufgestellten Gefahrenzeichen „Kinder“, die der Sensibilisierung der Autofahrer dienen sollen. Vom Landesverkehrsministerium sagte Sprecher Jens-Uwe Schade zu der Angelegenheit: „„Es ist Sache der Stadt, ein solches Tempolimit anzuordnen.“ giw/jaha
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