Landeshauptstadt: In der Schwebe: Villa Schöningen Ausschuss vertagte Abstimmung
Berliner Vorstadt – Vertagt hat der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz die Abstimmung über den Bebauungsplan zur nördlichen Berliner Vorstadt. Grund sind die Unklarheiten um die Bebauung des Areals der Villa Schöningen in unmittelbarer Nähe der Glienicker Brücke.
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Berliner Vorstadt – Vertagt hat der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz die Abstimmung über den Bebauungsplan zur nördlichen Berliner Vorstadt. Grund sind die Unklarheiten um die Bebauung des Areals der Villa Schöningen in unmittelbarer Nähe der Glienicker Brücke. Wie berichtet, will ein Investor entlang der Schwanenallee mehrere Einfamilienhäuser errichten und aus den Erlösen unter anderem die Villa Schöningen, ein herausragendes Bauwerk von Ludwig Persius, restaurieren. Mitglieder des Vereins Berliner Vorstadt sprachen sich im Ausschuss wie schon in der Vergangenheit vehement gegen diese Neubebauung aus und beriefen sich dabei auf die Gutachten des früheren Gartendirektors der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Michael Seiler und auf telefonische Auskünfte der deutschen Unesco-Kommission. Es sei davon auszugehen, „dass von der Unesco bei diesen Bebauungsplänen nicht durchgewunken wird“, hieß es. Der Verein bezeichnet die vorgesehenen sechs Einfamilienhäuser als „mauerartige Bebauung“. Der federführende Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird sich am kommenden Dienstag nochmals mit dem Bebauungsplan befassen. Es wird damit gerechnet, dass zu diesem Zeitpunkt die schriftlichen Stellungnahmen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie der deutschen Unesco-Kommission vorliegen. Der Bebauungsplan Nummer 35-1, zu dem das Areal der Villa Schöningen gehört, umfasst ein weitaus größeres Gebiet. Kernstück ist die Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage an der Berliner Straße 105, für welche es wie auch für den Bereich der Villa Schöningen bereits städtebauliche Verträge mit der Stadt Potsdam gibt. Ziel des Planes ist neben dem Erhalt der bestehenden Gebäude und Grünanlagen die Freihaltung der Ufer sowie eine „verträgliche Verdichtung“. Günter Schenke
Günter Schenke
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