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Landeshauptstadt: Insel für Architektur des 21. Jahrhunderts

Areal zwischen Rembrandt- und Ludwig-Richter-Straße nicht in Gestaltungssatzung für Berliner Vorstadt

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Areal zwischen Rembrandt- und Ludwig-Richter-Straße nicht in Gestaltungssatzung für Berliner Vorstadt Von Guido Berg Berliner Vorstadt – Ein 17000 Quadratmeter großes Areal zwischen Rembrandt- und Ludwig-Richter- Straße im Innern der Berliner Vorstadt wird nicht Teil der Gestaltungssatzung für das noble Wohngebiet sein. Stattdessen soll ein noch in der ersten Jahreshälfte 2005 abgeschlossener städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und der Eigentümergemeinschaft die Art der Bebauung dieser Fläche regeln. Dies teilten gestern Baudezernentin Elke von Kuick-Frenz und Planungsamtschef Andreas Goetzmann vor Journalisten mit. Die Herausnahme der Baufläche, zum Teil „Relikt einer ehemaligen Kleingartenanlage“, aus der Gestaltungssatzung für das historische Villenviertel begründet Goetzmann mit der dadurch geschaffenen Möglichkeit für die Errichtung moderner Architektur: Den dort vorgesehenen Ein- und Zweifamilienhäusern „mit gehobenen Niveau“ soll anzusehen sein, „dass sie im 21. Jahrhundert gebaut worden sind“. Ziel sei, „wertvolle Entwürfe nicht gleich zu verbieten“. Bauherren für das „Beverly Hills von Potsdam“ können sich an die Satzung halten – oder alternativ ihr Bauvorhaben einer Expertenjury vorlegen, die dann über den Entwurf entscheidet. Laut Goetzmann werden in der fünfköpfigen Jury jeweils ein Vertreter der Stadt, des Vereins Berliner Vorstadt, des Bauherren und der Grundstückseigentümer sowie ein neutraler Fachjuror sitzen. Die Entscheidungen sollen „in Einvernehmen“ getroffen werden. Mit knappen Mehrheitsentscheidungen rechnet Goetzmann nicht. Es werde keine Situation „alle gegen den Bauherren“ geben, da dieser sich dann von seinem Vorhaben zurückziehen würde. Der Stadtplaner rechnet im Jahr 2006 mit ersten Baumaßnahmen auf besagter Fläche. Die Gestaltungssatzung für die Berliner Vorstadt, die Fassadenmaterialien und -farben sowie Art und Aussehen von Dächern und Vorgärten vorschreibt, ist laut Kuick-Frenz Ergebnis eines kontroversen Diskussionsprozesses. Nach „Erleben von unpassenden Beispielen“ (Goetzmann) – zum Beispiel Verwendung grün-glänzender Dachziegel oder auch großer Glasfronten – hatte der Verein Berliner Vorstadt selbst eine Gestaltungssatzung gefordert. Als diese jedoch vor zwei Jahren öffentlich ausgelegt wurde, habe es Kritik seitens des Vereins gegeben. Diese Satzung würde „gesichtsloses Mittelmaß“ zutage fördern, wenn Bauherren sich daran hielten. Kritik an der Vielzahl und Schärfe der Regelungen wurde auch vom jetzigen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung als Aufsichtsbehörde geäußert. Die Satzung würde zu einer „Gängelung von Bauherren“ führen. Die Zahl der Paragraphen ist nach der Korrektur nun um ein Drittel geringer. Mit zu detaillierten Vorgaben könnten auch „die größten Scheußlichkeiten der Welt gebaut“ werden, begründet die Baudezernentin das Einlenken der Stadt. Die Gestaltungssatzung für die Berliner Vorstadt wird am kommenden Mittwoch in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Von Kuick-Frenz kündigte weiterhin für April die Denkmalbereichssatzung für den Stadtteil an. Auch erfolge noch im ersten Halbjahr die Auslegung der Bebauungspläne.

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