Gericht will Gutachten zur Schuldfähigkeit: Intensivtäter schlug auf Passanten ein
Wegen mehrfacher und wahlloser Gewalt an Passanten muss sich seit Dienstag ein 30 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wird dem Potsdamer Alexander K.
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Wegen mehrfacher und wahlloser Gewalt an Passanten muss sich seit Dienstag ein 30 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wird dem Potsdamer Alexander K. versuchte räuberische Erpressung, versuchte gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung in fünf Fällen, Diebstahl, Bedrohung, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Nach einer etwa zweistündigen Verhandlung entschied das Gericht, das Verfahren zunächst auszusetzen und beantragte ein Gutachten zur Überprüfung der Schuldfähigkeit. Die Entscheidung wurde mit der Alkoholkrankheit, der Einnahme von Antidepressiva sowie des mutmaßlichen Drogenkonsums des Angeklagten begründet.
Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Oktober 2014 auf der Friedrich-Ebert-Straße erst gegen eine Mülltonne getreten und dann zwei Senioren attackiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft schlug und trat er auf beide ein und nahm einem der beiden die Brille ab. Im Anschluss habe er in der Jägerstraße gewaltsam versucht, einem weiteren Mann den Rucksack abzunehmen. Ein Passant schritt aber ein und verhinderte den Diebstahl. Danach habe er in einem Supermarkt in der Brandenburger Straße randaliert, herbeigerufene Polizeibeamte bespuckt und sich gegen polizeiliche Maßnahmen gesträubt. Der Angeklagte stritt ab, im Supermarkt randaliert zu haben und konnte sich laut eigener Aussage nicht daran erinnern, versucht zu haben einen Rucksack zu stehlen. Seine Aggressivität erklärte er mit Stress mit den Eltern und starkem Alkoholkonsum. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am 7. Juli 2015, einen Mann an der Tankstelle in der Potsdamer Straße grundlos beleidigt, sowie geschlagen und getreten zu haben, wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Die Anklage, am 21. Juli 2015 eine Passantin an der Tramhaltestelle Charlottenstraße ins Gesicht geschlagen und ihr den Mittelfinger gezeigt zu haben, stritt er ab. Er räumte zwar ein, sie beleidigt zu haben, verteidigte sich aber damit, dass sie ihn zuerst beschimpft hätte. Den Vorwurf, eine Bierflasche sowie eine Zigarette nach einer anderen Passantin geworfen zu haben, stritt er ebenfalls ab. Er gab jedoch zu, auch an diesem Tag stark betrunken gewesen zu sein. Auch bestätigte er, eine Schreckschusspistole bei sich gehabt zu haben, die er kurz zuvor in Babelsberg erworben hatte. Den Vorwurf, damit die Passanten bedroht zu haben, wies er jedoch von sich.
Während der Verhandlung gab Alexander K. an, mehrere Jahre lang stark Alkohol sowie Drogen konsumiert zu haben. Die Aussage, dass er seit etwa vier Jahren keine Drogen mehr einnimmt, widerspricht sich jedoch mit einem, dem Gericht vorliegenden Ergebnis eines Bluttestes vom 21. Juli 2015. Dieser weist neben einem Alkoholwert von 1,91 Promille auch eine hohe Dosis Ecstasy im Blut des Angeklagten auf. Nach eigenen Aussagen sei er inzwischen trockener Alkoholiker und gehe regelmäßig zu Gruppentreffen. Der Angeklagte gab außerdem an, seit mehreren Jahren Antidepressiva einzunehmen und in psychologischer Behandlung zu sein. Da unklar ist, inwieweit sich Alkohol und Medikamente auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten auswirken, wurde die Verhandlung schließlich ausgesetzt und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten beantragt.
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