Landeshauptstadt: Internetkauf: Verträge werden vererbt
Kaufverträge die im Internet abgeschlossen werden, sind in den Köpfen vieler Verbraucher immer noch eine unsichere Sache. Ganz kompliziert wird es, wenn ein Erbfall hinzu kommt.
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Kaufverträge die im Internet abgeschlossen werden, sind in den Köpfen vieler Verbraucher immer noch eine unsichere Sache. Ganz kompliziert wird es, wenn ein Erbfall hinzu kommt. Denn in solch einem Fall übertragen sich die Vertragsabschlüsse auf die Erben. Welche rechtlichen Umstände genau bei einem vererbten Online-Vertrag gelten, klären die Arag Experten. Stirbt der Käufer nach Vertragsabschluss, gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an die Erben über, insbesondere die Pflicht zur Kaufpreiszahlung. Bei Zweifeln sollte man sich vom Verkäufer entsprechende Belege zeigen lassen. Der Erbe kann auch Auskunft über Passwörter des Verstorbenen verlangen.PNN
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