Landeshauptstadt: Investor drohte – Baurecht nicht reduziert
Bauausschuss überstimmt / Ursprünglicher B-Plan für Eiche wird ausgelegt / Seidel warnt Verwaltung
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Eiche - Die Stadtverordneten haben gestern der Auslegung des Bebauungsplanes „Ortszentrum Eiche“ in seiner ursprünglicher Form zugestimmt und damit das Votum des Bauausschuss vom Montag überstimmt. Dessen Mitglieder befürworteten aufgrund früherer Einsprüche, unter anderem der Schlösserstiftung, eine Reduzierung der Bauflächen im teilweise gebauten Ortszentrum an der Kaiser-Friedrich-Straße in Richtung Lindengrund.
Grund für die Zustimmung der Stadtverordneten war die Aussage der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz, dass sie am Mittwochmorgen ein Fax des früheren Investors bekommen habe, der für die einst geplante Bebauung mit Reihenhäusern in Vorleistung gegangen sei und bei Reduzierung des Baurechts Schadenersatzansprüche geltend machen werde. Die Grundstücke wurden 1999 und 2000 erschlossen. Ursprünglich plante das Unternehmen Groth & Graalfs das Ortszentrum in Eiche zu errichten, inzwischen gehören die Grundstücke der verbliebenen Groth-Gruppe. Das Unternehmen Semmelhaack will nun das Areal bebauen, jedoch in geringerem Umfang als ursprünglich geplant.
Der Vorsitzende des Potsdamer Bauausschusses Christian Seidel (SPD) sagte zur Baubeigeordneten, es habe schon eindeutigere rechtlichen Angelegenheiten gegeben, in denen Baurecht bestand und dann von der Stadt weggenommen wurde. Damit verwies er auf den geplanten Weiterbau auf dem Glienicker Horn, der bislang durch eine Veränderungssperre und die Änderung des B-Plans verhindert werden konnte. Seidel warnte die Verwaltung für die Zukunft: Es wird ein großes Problem geben, wenn Änderungen nötig werden und „sie nach der Auslegung sagen, jetzt haben wir keine Zeit mehr umzuplanen“. Denn die Zeit drängt: Bebauungspläne, die nicht bis zum Sommer 2006 umgesetzt sind, müssen aufgrund neuer EU-Richtlinie neu begonnen werden.
Der Finanzbeigeordnete Burkhard Exner sagte, Regressansprüche des früheren Investors seien nach einer Kurzprüfung der Verwaltung durchaus möglich. Nun wurde die Auslegung des ursprünglichen B-Plans mit einer Prüfung der beanstandeten zwei Baufelder am südlichen Ende des Areals angenommen. jab
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