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Landeshauptstadt: Investoren sollen für Schulen zahlen

Studie: Infrastrukturkosten können auf Bauträger umgelegt werden

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Die Landeshauptstadt kann Kosten für Infrastrukturmaßnahmen in neuen Wohngebieten auf die jeweiligen Investoren umlegen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) zur „Kostenbeteiligung Dritter an Infrastrukturkosten von Baumaßnahmen“, die von der Potsdamer Stadtverwaltung in Auftrag gegeben worden war. Demnach könnten Bauträger zur Finanzierung beispielsweise von notwendigen Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen oder Grünanlagen herangezogen werden.

Mike Schubert, Vorsitzender der SPD-Fraktion, die den Stadtverordnetenbeschluss zur Erarbeitung der Studie initiiert hatte, sprach gestern von einem „eindeutigen Ergebnis“. Schubert: „Wir haben immer gesagt, dass das rechtlich möglich ist. Andere Städte haben uns das vorgemacht.“ Tatsächlich werden in dem 61-seitigen Papier die Erfahrungen zahlreicher Kommunen, darunter München, Stuttgart, Freiburg oder Dortmund, dokumentiert, die bereits seit Längerem Bauträger an Kosten für Infrastrukturmaßnahmen beteiligen. Schubert betonte, es gebe in diesen Städten bereits sehr positive Ergebnisse, „die sich zur Nachahmung empfehlen“.

Der Vorstoß der SPD war bei der Verwaltung und den Potsdamer Wohnungsunternehmen zunächst auf wenig Gegenliebe gestoßen. Baubeigeordneter Matthias Klipp (Bündnisgrüne) hatte erklärt, dass die Vorstellungen der SPD in Potsdam nicht funktionieren würden. Stadtplanungschef Andreas Goetzmann hatte argumentiert, dass die Übertragung von Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zwar den Haushalt entlaste, andererseits aber dazu führen könnte, dass die Kosten für Wohnungen und damit die Mieten steigen würden. Die Studie kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Auswirkungen solcher Maßnahmen „eher gering sind“. Kostensteigerungen stünde nämlich zugleich eine höhere Attraktivität der Wohnanlage gegenüber. Zudem würden die Immobilienpreise und Mieten zuallererst durch den Markt, also durch Angebot und Nachfrage, bestimmt. Schubert betonte gestern mit Blick auf das Zögern der Verwaltung: „Dass die Wohnungswirtschaft nicht jubelt, wenn sie Spielplätze, Kitas oder Straßen mitfinanzieren soll, mag man ja noch verstehen. Aber die Verwaltung sollte froh über Wege sein, die aufzeigen, wie ein Teil der Kosten umgelegt werden kann.“

Auch rechtlich wäre die Landeshauptstadt bei der Erarbeitung eines „Potsdamer Modells“ zur Beteiligung von Bauträgern an der Infrastruktur auf der sicheren Seite. In der Studie wird darauf verwiesen, dass diese Praxis durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als zulässig bestätigt worden sei. Allerdings gelte die Bestimmung nicht für Einzelvorhaben, für die auch kein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden müsse.

Zur Umsetzung der Beteiligungsmaßnahmen empfiehlt die Untersuchung, für die jeweiligen Baugebiete einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten, dem ein Gesamtkonzept zugrunde liegen müsse. Darin müsse der Zusammenhang zwischen den Planungsvorhaben und zusätzlichen Einrichtungen, wie etwa Kitas oder Grundschulen, „deutlich gemacht werden“. Weiter heißt es aber auch: „Die Kostenbeteiligung darf nicht zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Vorhabenträgers führen.“

Schubert weist zugleich darauf hin, dass die Untersuchung auch zu dem Schluss gekommen sei, dass eine Begünstigung von Einheimischen und Familien mit Kindern bei der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum rechtlich möglich ist. Die SPD habe schon immer auf die Beispiele anderer Städte verwiesen. Insgesamt, so Schubert, müsse sich die Stadt im Zuge der Ausweisung von Baugebieten „auch darüber klar werden, wie viel Wachstum sie verträgt, um auch die nicht umlegbaren Investitionsfolgekosten, wie Betrieb und Unterhaltung, nachhaltig zu gestalten“.

Der SPD-Fraktionschef forderte die Verwaltung auf, zügig eine „Richtlinie für die soziale gerechte Bodennutzung vorzulegen“. Diese sollte spätestens im neuen Jahr greifen. M. Erbach

M. Erbach

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