Von Michael Erbach: Jakobs dritter Kläger
Entscheidung über Eilantrag zum Sacrow-Paretzer Kanal steht aus / Klagebegründung fehlt bislang
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Gegen den Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals sind insgesamt drei Klagen anhängig. Wie Ines Karschunke vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den PNN gestern auf Anfrage sagte, liege beim Gericht nicht nur die Sammelklage des BUND und der Kommune Potsdam vor, sondern auch eine Klage von Oberbürgermeister Jann Jakobs. Wie Wolfgang Hadlich, Büroleiter von Jakobs, auf PNN-Anfrage sagte, klage einmal die Stadt als betroffene Gebietskörperschaft. „Zur Sicherheit“ habe zudem Jakobs als oberster Leiter der Denkmal- und Naturschutzbehörde der Verwaltung Klage eingereicht. Bislang waren nur die Klagen vom BUND und der Landeshauptstadt bekannt. Wann über die Klage im Hauptsacheverfahren entschieden wird, sei „nicht absehbar“, so Karschunke. So fehle bislang die Klagebegründung durch den BUND.
Über den Eilantrag des BUND, mit dem der Beginn von Bauarbeiten am Kanal vor der Hauptsacheentscheidung verhindert werden soll, ist bislang nicht entschieden worden. Wie die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts, Sibylle von Heimburg sagte, sehe das Gericht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag – denn die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Ost habe dem Gericht verbindlich zugesagt, vor einer endgültigen Entscheidung über die Klagen im Hauptsacheverfahren nicht mit Bauarbeiten zu beginnen. Die Antragsteller hätten aber noch die Möglichkeit, prozessuale Konsequenzen zu ziehen. Die Frist dafür laufe am 20. Oktober aus. Eine Konsequenz könnte die Rücknahme des Eilantrages sein, sagte von Heimburg. Sollte bis dahin von Seiten des BUND nichts geschehen, werde über den Eilantrag entschieden.
Nach PNN-Informationen bestünde dabei auch die Möglichkeit, dass der Eilantrag abgelehnt wird und die WSD Ost zumindest juristisch freie Hand für den Beginn von Baumaßnahmen bekäme. Außerdem wäre dies kein gutes Zeichen für den Ausgang des Hauptsacheverfahrens.
Der BUND hatte den Eilantrag gestellt, weil die Klage selbst keine aufschiebende Wirkung hat, mit dem Planfeststellungsbeschluss auch der Baubeginn möglich wäre. Eine Sprecherin der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost bekräftigte gestern in Magdeburg jedoch die Zusage, die endgültige Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abzuwarten. „Ein vorheriger Baubeginn erfolgt nicht“, sagte sie.
Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND, sagte den PNN, dass der Umweltverband noch keine Entscheidung getroffen habe, wie es mit dem Eilantrag weitergehe. Zunächst müsse noch verifiziert werden, wie sicher die Zusage der Wasser- und Schifffahrtsdirektion sei, vor der Entscheidung im Hauptverfahren nicht mit Baumaßnahmen zu beginnen. Kruschat räumte zugleich ein, dass eine gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag ein „gewisses Risiko“ darstelle. Es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Entscheidung im Eilverfahren „nur in ganz wenigen Fällen im Hauptverfahren anders ausfalle“. Dieses Risiko müsse abgewogen werden.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion hatte den Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals Anfang August genehmigt. Mit dem 65 Millionen Euro teuren Bau soll im nächsten Jahr begonnen werden. Umweltverbände befürchten, dass eine Vertiefung des Kanals den Wasserhaushalt in der Region durcheinanderbringen würde. Zudem müssten 800 Bäume gefällt werden. Auch werden durch die Schlösserstiftung Schäden an Stätten des Weltkulturerbes befürchtet.
Der rund 12,7 Kilometer lange Teilabschnitt des Sacrow-Paretzer Kanals gehört zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 17. Das 1992 gestartete Projekt soll zwischen Magdeburg und Berlin die Bedingungen für die Fahrt von Großschiffen verbessern.
Michael Erbach
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