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Landeshauptstadt: Jakobs: Fristlose Kündigung notwendig

Weitere Ermittlungen gegen Ex-Chef des Gesundheitszentrums / Verfahrensfehler eingeräumt

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Weitere Ermittlungen gegen Ex-Chef des Gesundheitszentrums / Verfahrensfehler eingeräumt Der zweckentfremdete Einsatz von Unternehmensgeldern sei Grund für die fristlose Kündigung des vor einem Jahr entlassenen Geschäftsführers des Potsdamer Gesundheitszentrums (GZP), Hans-Joachim von Essen, gewesen. Das sagte gestern Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) den PNN. Mitarbeiter des GZP hätten die „Verfehlungen“ des ehemaligen Geschäftsführers „sehr säuberlich dokumentiert“ und damit auch belegt, so Jakobs. Außerdem sei der Sachverhalt juristisch geprüft worden. Nach PNN-Informationen soll es dabei um eine Summe von rund 10 000 Euro gehen. Die fristlose Kündigung sei notwendig gewesen, sagte Jakobs. „Maßstäbe, die für jeden Mitarbeiter gelten und zu einer fristlosen Entlassung geführt hätten, gelten erst recht für den Geschäftsführer eines Unternehmens.“ Ein Geschäftsführer, der private und betriebliche Belange nicht auseinander halten könne, sei „untragbar.“ Von Essen hatte angekündigt, gegen Jakobs Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede einzureichen (PNN berichteten). Die Vorwürfe der Untreue hatte von Essen zurückgewiesen. Er habe sich nicht persönlich bereichert. Alle für das GZP angeschafften Gegenstände, die ein Mitarbeiter auf einer acht Jahre lang geführten Liste aufgezählt habe, seien im GZP eingesetzt worden. Jakobs dagegen sagt, von Essen habe Bestellungen ausgelöst, die „nie im Gesundheitszentrum angekommen sind“. Seinen Computer habe von Essen beispielsweise auf Kosten des GZP angeschafft, aber mit nach Hause genommen – er tauche nicht auf der Inventarliste auf. Von Essen sagt jedoch, er habe den Computer lediglich mit nach Hause genommen, weil er in den Abendstunden dort gearbeitet habe. Andere Dinge wie etwa ein Faxgerät oder eine Kaffeemaschine für die Büros habe er lieber selbst kostengünstiger im Elektromarkt gekauft, als sie über Firmen zu bestellen. Dass vor dem Potsdamer Landgericht am 1. Oktober 2003 ein Vergleich geschlossen wurde, der die Kündigung als grundlos bezeichnet und die Stadt verpflichtet, eine sechsstellige Summe an von Essen zu zahlen – bei der Schadensersatzforderungen der Stadt bereits eine „wichtige Rolle“ gespielt hätten – , führt Jakobs auf einen Verfahrensfehler zurück. Er sei von Juristen falsch beraten worden und habe von Essen die zweiwöchige Frist, sich zu den Vorwürfen zu äußern, nicht eingeräumt. Deshalb hätte die Stadt einen eventuellen Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht gewinnen können. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen von Essen wegen des Verdachts der Untreue wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt hat, „bedauere ich außerordentlich“, so Jakobs. Die Stadt habe jedoch ein weiteres Strafverfahren gegen den Ex-Chef angestrengt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie wiederum wegen des Verdachts der Untreue gegen von Essen ermittelt.SCH

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