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Landeshauptstadt: Jakobs korrigiert Klipp

Stadt fordert strittige Denkmalbescheide zurück

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Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hat seinem Baubeigeordneten Matthias Klipp (Bündnisgrüne) gestern vor den Stadtverordneten deutlich widersprochen. Im Streit um die Gültigkeit von Denkmalabschreibungen, die auf Anweisung Klipps erteilt worden sind, sprach sich Jakobs erneut für eine gemeinsame Klärung der Angelegenheit mit dem Land aus. Konkret geht es um Klipps Dienstanweisungen, die Sanierern von Denkmalen in Potsdam womöglich unberechtigte Steuererleichterungen verschafft haben. Er hatte verfügt, dass lukrative Denkmalabschreibungen, die Bauherren für besondere Aufwendungen zum Schutz eines Denkmals geltend machen können, auch für bloße Ausbauten von Dachgeschossen erteilt werden können. Klipp verteidigte sein Verfahren gestern erneut. 600 Bescheide seien abgearbeitet worden, die strittige Regelung würde etwa 40 Haussanierer betreffen. Deren Bescheide würden nun zurückgefordert. Klipp sagte zudem, er erwarte nun Antworten des Landes auf offene Fragen, wie Investoren die vom Land geforderte Wirtschaftlichkeit des Dachausbaus von denkmalgeschützten Häusern nachweisen müssen, um die Steuervergünstigungen zu erhalten. Jakobs erklärte daraufhin: „Entschuldigen Sie Herr Klipp, wenn ich Sie da korrigiere. Das Land ist nicht in der Bringeschuld.“ Es gebe unterschiedliche Auffassungen, ob Klipp „befugt war, die Anweisung zu geben“, so Jakobs. Ob die Abschreibungsmöglichkeit für pure Dachausbauten überhaupt möglich ist, bezweifelte Saskia Hüneke (Grüne). Brigitte Oldenburg (Linke) erklärte, der Baubeigeordnete habe die Vorgaben gedehnt und „Klipp’sches Landrecht“ in Potsdam geschaffen. jab

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