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Landeshauptstadt: Jakobs kritisiert Umsetzung von Hartz IV

Oberbürgermeister will „regionalere Ausrichtung“, besteht auf Entlastung der Kommunen und mehr Personal bei der Paga

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Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV hat Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung kritisiert. Die zentralistische Führung durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium verhindere eine „spezifische regionalere Ausrichtung“ der Reform, so Jakobs. Potsdam werde auf den Bund einwirken, damit getroffene Vereinbarungen für eine dezentrale Struktur auch tatsächlich umgesetzt werden. Zudem sprenge der starke Anstieg der Bedarfsgemeinschaften von 6300 auf zuletzt 9500 in Potsdam „sämtliche bisherigen Budgetplanungen“, so der Oberbürgermeister. Eine Steuerungsmöglichkeit durch die Kommune, die für die Kosten der Unterkunft und für einmalige Leistungen zuständig sind, sei „nicht gegeben“. Allein im Mai sei bundesweit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bezüglich Arbeitslosengeld-II um 42 000 von 3,92 auf 3,96 Millionen gestiegen. Der damit verbundenen Anstieg der Unterkunftskosten sei für die Kommunen „nicht planbar“. Den Plan des Bundes, den kommunalen Finanzierungsanteil auf 12,6 Prozent der gesamten Verwaltungskosten festzulegen, müsse wegen eines damit verbundenen Kostenanstieges allein für Potsdam in Höhe von 600 000 Euro im Jahr 2006 „entschieden abgelehnt werden“, sagte Jakobs. Er forderte eine ausreichende Ausstattung der Potsdamer Agentur zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) mit Personal. Die Leistungsfähigkeit der Paga müsse gewährleistet bleiben. Ein Rückgriff der Paga auf das Budget für die Eingliederung Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt zur Deckung der notwendigen Verwaltungskosten „ist abzulehnen“.

Jakobs begrüßte die vom Bundestag beschlossenen Korrekturen an der Arbeitsmarktreform in Übereinstimmung mit den Positionen des deutschen Städtetages. Eine Kürzung der Regelsätze lehnte er jedoch mit Hinweis auf die Sicherung des Existenzminimums ab.Seiner Ansicht nach sollten sich die Eingliederungsbudgets an den tatsächlichen Bedarfsgemeinschaftszahlen ausrichten. Mit „sehr deutlichen Worten“ habe er sich in den letzten Tagen an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur gewandt, um die Potsdamer Position darzulegen. „Ich erwarte, dass der Bund die insgesamt geplanten 6,5 Milliarden Euro ausschöpft und sich nicht an den bisher bewilligten 4,8 Milliarden Euro orientiert“, so Jakobs. Da dieses Geld für die Integration von Arbeitssuchenden verwendet werden soll, „kann es nicht sein, dass diese Mittel zurückgehalten werden“. Der Oberbürgermeister erklärte ferner, den Kommunen neue Belastungen, wie die Zahlung von Zuschüssen zu den Unterkunftskosten von BafögEmpfängern und Auszubildenden anzulasten, „sind ebenfalls abzulehnen“.

Bei der Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sollten Jakobs zufolge Mitarbeiter der Kommunen als Anwälte in eigener Sache mit herangezogen werden, da sie über entsprechende Erfahrungen vor Ort verfügten. Nach wie vor, so Jakobs abschließend, bestehe die Forderung der Kommunen, dass sie im Zuge von Hartz IV um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden sollten. gb

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