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Landeshauptstadt: Jeder dritte Einspruch berechtigt Quote leicht besser als im Bundesdurchschnitt

Jeder dritte Widerspruch, den Potsdamer gegen Hartz IV-Bescheide einlegen, ist berechtigt. Das bestätigte den PNN gestern die dafür in der Landeshauptstadt zuständige Behörde, die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Paga).

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Jeder dritte Widerspruch, den Potsdamer gegen Hartz IV-Bescheide einlegen, ist berechtigt. Das bestätigte den PNN gestern die dafür in der Landeshauptstadt zuständige Behörde, die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Paga). Laut ihrer Statistik ist von den im vergangenen Jahr 5321 erledigten Widersprüchen 32,8 Prozent stattgegeben worden – in 21,2 Prozent voll und ganz, bei 11,6 Prozent nur teilweise. Damit waren insgesamt 1746 Bescheide ganz oder teilweise fehlerhaft.

Das Ergebnis der Potsdamer Behörde fällt damit leicht besser aus als im Bundesschnitt. Nach einem Bericht des ARD-Magazins „Report“ vom Montagabend erhielten im vergangenen Jahr bundesweit von mehr als 750 000 Widersprüchen 36,4 Prozent ganz oder teilweise Recht. In 26,6 Prozent der Fälle erzielten die Betroffenen einen Sieg auf der ganzen Linie; weitere 9,75 Prozent der Einsprüche gegen Hartz IV-Bescheide hatten teilweise Erfolg. Als Grund für die Fehlerquote nannte ein Vorstand der Arbeitsagentur „erhebliche Qualifikationsdefizite“, die durch häufig wechselndes Personal noch verschärft würden. Zudem gelten die Hartz IV-Gesetze bei Juristen als handwerklich mangelhaft und unbestimmt.

Die Probleme betreffen auch Potsdam, sagte gestern eine Sprecherin der Paga. „Vor allem wegen der ungewissen Zukunft der Paga gibt es eine hohe Personalfluktuation.“ Nach einem Gerichtsurteil müssen bis Ende 2010 für Behörden wie die Paga, die von der Arbeitsagentur und der Stadt Potsdam betrieben wird, eine neue Form gefunden werden.

Gleichwohl gäbe es strukturierten Weiterbildungen der Paga-Mitarbeiter, so die Behördensprecherin – dennoch sei davon auszugehen, dass als Fallmanager mindestens ein Jahr Berufspraxis nötig sei, um „sattelfest“ zu agieren. Jüngst hatte die Paga für vergangenes Jahr bereits eine Rekordzahl von 2004 Klagen gegen ihre Bescheide eingeräumt, 64 Prozent der Gerichtsverfahren gingen verloren. HK

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