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Landeshauptstadt: Jetzt bis Mitternacht Open-Air-Bier

Längere Öffnungszeiten für Biergärten möglich

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Die Bürgersteige klappen nicht mehr um 23 Uhr hoch – in Potsdam ist die Sperrzeit aufgehoben: Seit Anfang dieses Monats gilt eine veränderte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie, hieß es aus der Stadtverwaltung. Bis 24 Uhr ist am Wochenende die Außengastronomie nun zugelassen. Denn mit dem Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetz wurde auch der Artikel 11 zum Landesimmissionsschutzgesetz geändert.

Nach Angaben der Stadt trage man damit der Erkenntnis Rechnung, dass Restaurant- und Kneipengäste mehr und mehr gern auch zu späterer Stunde im Freien sitzen. Durch die Gesetzesänderung sei es den Gastronomen möglich, auf diese Kundenwünsche entsprechend flexibel zu reagieren. Zudem trage sie laut Stadt zur Belebung und Attraktivität der Innenstädte bei. Dies verlange aber auch eine entsprechende Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Außengastronomie. So gilt in Wohngebieten sowie in Gebieten mit überwiegender Wohnbebauung nun folgende Regelung: An Freitagen, Sonnabenden sowie vor gesetzlichen Feiertagen ist Außengastronomie bis Mitternacht; von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr erlaubt. Dies ermöglicht den Gaststätten und Biergärten, ihre Außenbereiche länger geöffnet zu halten.

Die Stadt kann in Wohngebieten allerdings durch Einzelverfügungen den Beginn der Nachtruhe und damit das Ende der Außengastronomie zum Schutz der Nachbarschaft bis auf 22 Uhr vorverlegen. Andererseits können die Gemeinden den Beginn der Nachtruhe jedoch auch über die genannten Zeiten hinausschieben, also auf Antrag die Öffnungszeiten bis nach 24 Uhr verlängern – wenn dem ein überwiegendes Schutzbedürfnis der Nachbarschaft nicht entgegensteht. Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde das Interesse der Nachbarschaft an der Nachtruhe und das Interesse des Antragstellers an einer verlängerten Öffnungszeit gegeneinander abzuwägen.

Im Übrigen bleibe es dabei, dass die Nachtruhe um 22 Uhr beginnt und einzuhalten ist, so Stadtverwaltungssprecher Hartmut Kreft. Veranstaltungen sowie die Benutzung von Tongeräten unterliegen einer Ausnahmeregelung und sind nach wie vor beim Bereich Umwelt und Natur zu beantragen.

Zwar konnten in Potsdam beispielsweise am Luisenplatz Restaurants und Cafés dank einer Sondergenehmigung bis Mitternacht Gäste auch im Freien bedienen. Doch diese Ausnahmeregelungen gelten seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht mehr, so Kreft. Dafür müssten Gastronomen nun beim Bereich Umwelt und Natur, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, Haus 20, neue Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Gastronomen können sich bei der Stadt unter Tel.: (0331) 289 18 07 informieren.

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