Landeshauptstadt: Jonas darf wieder zurück
Richter: Drei von vier Kündigungen „unwirksam“
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Der dreijährige Jonas H. darf zurück in seine alte Kita „Sonnenblume“ im Kirchsteigfeld. Das hat jetzt der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Potsdam, Stefan Groß, in einem Urteil entschieden. Allerdings gelte diese Regelung nur bis zum 30. November.
Der Amtsrichter hatte drei der vier vom Kita-Träger Diakonisches Werk ausgesprochenen Kündigungen des Betreuungsvertrages für unwirksam erklärt, erläuterte der Rechtsanwalt der Familie H., Thorsten Purps, gegenüber den PNN. Das jüngste Kündigungsschreiben vom 18. September aber halte Groß für gerechtfertigt. Denn in der Zwischenzeit hatte die Elternschaft der Kita „Sonnenblume“ ein Protestschreiben verfasst und Unterschriften gegen die Vorgehensweise des Diakonischen Werkes gesammelt. In dem Flugblatt, so die Begründung des Richters, sei Kritik am Träger geübt worden, die sich die Beklagte so nicht gefallen lassen müsse. Der Vorsitzende Groß wertete das Elternschreiben als einen „wichtigen Grund“, wonach eine Kündigung ausgesprochen werden könne.
Für den dreijährigen Jonas bedeutet der Richterspruch somit nur die vorläufige Rückkehr in die gewohnte Umgebung. Zurzeit ist er noch als Gastkind in einer Einrichtung am Stern untergebracht. Dies wurde notwendig, nachdem das Diakonische Werk den Betreuungsvertrag Ende August fristlos gekündigt und für ihn und seine Eltern ein Hausverbot für das Gelände in der Bellavitestraße ausgesprochen hatte. Die erste Kündigung liegt einige Monate zurück. Damals begründete das Diakonische Werk die Maßnahme mit dem „irreparabel zerrütteten Vertrauensverhältnis“ zu Jonas’ Eltern. Noch vor Ablauf der Kündigungsfrist hatte es eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht gegeben, in der der Richter entschied, den Betreuungsvertrag bis Ende September gelten zu lassen. Das Diakonische Werk setzte sich offenbar darüber hinweg und erteilte nur ein paar Tage nach der Verhandlung Hausverbot.
Hintergrund des Konflikts scheint das Mitwirken von Jonas Mutter im Kita-Ausschuss „Sonnenblume“. Als Elternvertreterin hatte sie sich gegen die konzeptionelle Neuausrichtung sowie gegen das zusätzlich vom Träger erhobene Vespergeld gewehrt. Inzwischen hat auch das Jugendamt die Diakonie auf den Verstoß aufmerksam gemacht und den Träger aufgefordert, die Einnahme von Vespergeld einzustellen und die Zusatzkosten in die Elternbeiträge einzuarbeiten und somit sozial zu staffeln.
In einer Sammelklage vor dem Amtsgericht wollen die Eltern jetzt die gezahlten Beiträge zurückfordern. Sieben Mütter und Väter hätten sich schon bereit erklärt, so Anwalt Purps. Einen entsprechenden Musterschriftsatz habe er schon ausgearbeitet: „Die Eltern müssen nur noch unterschreiben.“ N. Klusemann
N. Klusemann
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