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Landeshauptstadt: JUGENDAMT-AUFGABEN

Die Aufgaben des Jugendamtes beschränken sich nicht nur auf die Jugend. Neben dem Vermitteln von Kita-Plätzen gehören der Kinderschutz, Erziehungshilfen und Familienberatung zu den Zuständigkeiten des Amtes.

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Die Aufgaben des Jugendamtes beschränken sich nicht nur auf die Jugend. Neben dem Vermitteln von Kita-Plätzen gehören der Kinderschutz, Erziehungshilfen und Familienberatung zu den Zuständigkeiten des Amtes. Außerdem setzen sich die Mitarbeiter auch für die familienfreundliche Gestaltung der Stadtteile ein und planen Spielplätze. Auch wegen der vielfältigen Aufgaben wurde das Potsdamer Jugendamt jüngst in „Fachbereich Kinder, Jugend und Familie“ umbenannt. Die Arbeit der Verwaltung wird vom Jugendhilfeausschuss begleitet und bestimmt; das Gremium ist neben dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der einzige Ausschuss, der Beschlüsse fassen darf. Im Jugendhilfeausschuss sitzen Kommunalpolitiker, Verantwortliche aus der Jugendfürsorge und Verwaltungsmitarbeiter. pst

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