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Aus dem GERICHTSSAAL: Jugendtypische Abzocke

Acht Monate Gefängnis für vorbestraften Räuber / Gericht stellt keine positive Sozialprognose

Stand:

Das Amtsgericht Tiergarten setzte die achtmonatige Freiheitsstrafe für Daniel D.* (25) wegen Raubes im August 2006 zur Bewährung aus. Nur zwei Monate später drohte der Förderschulabgänger einem 23-Jährigen Schläge an, falls er ihm nicht alles Geld gäbe, was er bei sich habe. Aus Angst vor Tätlichkeiten leerte das Opfer seine Taschen. Heraus kamen ganze 15 Euro. Jetzt wurde Daniel D. wegen räuberischer Erpressung vom Potsdamer Schöffengericht zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem muss er damit rechnen, dass das Berliner Gericht die Bewährung widerruft. Dann schließen sich weitere acht Monate hinter Gittern an. Schon jetzt weiß der u. a. auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und zahlreicher Verkehrsverstöße Vorbestrafte, was es heißt, „gesiebte Luft“ zu atmen. Zur Verhandlung wurde er aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Hier sitzt er derzeit mehrere unbezahlte Geldstrafen ab.

Obwohl laut eigener Aussage ziemlich alkoholisiert, konnte sich Daniel D. noch ziemlich gut an den Abend des 21. Oktober vorigen Jahres in Potsdam erinnern. Wie jeden Tag seit seinem 14. Lebensjahr hatte er getrunken, Unmengen von Bier, Whisky. Schon am Nachmittag becherte er mit Gleichgesinnten. Auch am Abend war der Durst noch groß, das Portemonnaie jedoch leer. Da lief ihm Paul P.* über den Weg, den er aus der Schule kannte. Paul wusste um die Schlagkräftigkeit des Angeklagten. Erst ein paar Wochen zuvor hatte der ihm eine blutige Lippe verpasst.

„Daniel hat gefragt, ob ich Geld dabei habe. Ich sagte ja. Da fragte er, wie viel?“, erzählte Paul P. im Zeugenstand. Als er sich geweigert habe, die 15 Euro herauszugeben, habe Daniel D. ihm „ein paar in die Fresse“ angeboten, dazu die Bewegung des Schlagens gemacht. „Ich habe mich aber weggeduckt“, so das Opfer. Dann habe er dem Angeklagten seine Barschaft ausgehändigt. „Machte der Angeklagte auf Sie einen betrunkenen Eindruck?“, wollte die Vorsitzende des Schöffengerichts wissen. Paul P. verneinte dies. Daniel sei ihm ohne zu torkeln hinterhergelaufen. „Sprechen konnte er auch noch deutlich.“ Pauls Kumpel Elias E.* (18), mit dem er an diesem Abend unterwegs war, schätzte ein: „Hätte Paul die 15 Euro nicht herausgegeben, hätte er von Daniel D. ein Ding reingekriegt. Wir sind dann zu Pauls Schwester gegangen. Die hat die Polizei informiert.“

„Die Mindeststrafe bei räuberischer Erpressung liegt bei einem Jahr“, erläuterte die Vorsitzende. „Wir sind jedoch von einem minder schweren Fall ausgegangen. Das war eine jugendtypische Abzocke. Leider können wir dem Angeklagten keine positive Sozialprognose stellen.“ (*Namen geändert.)Hoga

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