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ATLAS: Junge Demokratie

Guido Berg über einen verhinderten Stadtverordneten-Beschluss

Stand:

Der kalte Hauch einer Selbstermächtigung der Verwaltung zog durch den Bauausschuss. Wie bekannt geworden war, hatte die Verwaltung einen Stadtverordnetenbeschluss, der ihr nicht gefiel, einfach nicht im Amtsblatt veröffentlicht und somit verhindert, das er gültig wurde. Das ist ein unerhörter Vorgang. Die ausführende Gewalt greift in die Belange der normgebenden Gewalt ein. Sie verhindert eine Norm, weil sie ihr nicht genehm ist. Das darf nicht sein. Dabei ist es unerheblich, ob die dem Beschluss zugrunde liegende Vorlage von der Verwaltung selbst kam. Wenn die Stadtverordneten sie beschließen, haben sie sie zu ihrer eigenen gemacht. Es ist ihr Beschluss. Wer die Initiative dazu hatte, hat keine Auswirkung auf die rechtliche Stellung des Beschlusses. Denn es kann keine Stadtverordnetenbeschlüsse ersten oder zweiten Ranges geben. Normgebende Beschlüsse der Legislative zu kassieren, obliegt Gerichten, manchmal auch Präsidenten, immer aber der Legislative selbst. In Potsdam dagegen greift die Stadtverwaltung schon “mal selbst nach den Sternen. Und das, nachdem hierzulande erst vor 16 Jahren Verwaltungsapparatschiks davon gejagt wurden und die Demokratie Einzug hielt. Wir leben noch in einer jungen Demokratie. Das wurde einmal mehr deutlich.

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