Aus dem GERICHTSSAAL: Kalte Platten einfach nicht bezahlt
Imbissbetreiberin um 250 Euro geprellt
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Aus dem GERICHTSSAALImbissbetreiberin um 250 Euro geprellt Zur Einschulungsfeier seines Sohnes wollte sich Harald H. (46, Name geändert) nicht lumpen lassen. Der arbeitslose Maurer orderte am 6. Juni 2004 bei einer Imbissbetreiberin zehn kalte Platten. Drei Wochen später stockte er die Bestellung um einen Berg Hackepeter auf. Wert der Lebensmittel: 250 Euro. Längst waren Schinkenröllchen, Käsespieße und auch der Hackepeter verzehrt, malte der Filius die ersten Buchstaben. Die Wirtin des Imbisses wartete allerdings immer noch auf ihr Geld. Als alles Mahnen nichts half, erstattete sie Anzeige gegen den säumigen Kunden. Gestern musste sich Harald H. wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten. Verlegen saß der bullige Mann auf der Anklagebank. Obwohl in der Vergangenheit bereits wegen verschiedener Verkehrsdelikte, mehrfachen Diebstahls sowie Verletzung der Unterhaltspflicht vorbestraft, will er kein Betrüger sein. „Wäre alles gut gelaufen, hätte die Frau ihr Geld ja rechtzeitig bekommen“, versicherte der von seiner Gattin getrennt Lebende. „Ich hatte 500 Euro gespart. Die habe ich einem Freund geliehen.“ Selbiger habe ihm hoch und heilig versprochen, ihm vor der Essen-Bestellung die Hälfte der Summe zurückzuzahlen. Statt dessen herrschte Schweigen im Walde. „Als Sie den Auftrag ausgelöst haben, hatten Sie also kein Geld“, konstatierte Amtsrichterin Kerstin Devriel. „Somit haben Sie billigend in Kauf genommen, dass die Wirtin auf dem Schaden sitzen bleibt. Das nennt man in der Juristensprache Betrug.“ Erschwerend – so die Vorsitzende – komme beim Handeln des Angeklagten hinzu, dass er während der Tat unter Bewährung stand. Harald H. schaute schuldbewusst. Obwohl ihm auch gegenwärtig das Wasser finanziell noch bis zum Hals stehe, er jede Menge Schulden habe, vor kurzem aus seiner Wohnung geflogen sei, da er keine Miete zahlte, habe er den Betrag später in kleinen Raten bei der Kioskbetreiberin abgestottert. „Haben Sie auch das geliehene Geschirr zurückgegeben?“, vergewisserte sich die Vorsitzende bei dem Ein-Euro-Jobber. Der nickte. Die Wirtin bestätigte im Zeugenstand, Harald H. habe inzwischen die ganze Summe beglichen. Die letzte Rate habe sie im Februar dieses Jahres erhalten. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. „Normalerweise erfolgt dies gegen eine Geldauflage“, betonte sie. Da der Angeklagte finanziell allerdings sehr schlecht gestellt sei, käme auch gemeinnützige Arbeit in Frage. Das Gericht stimmte dem zu. Hat Harald H. 60 Sozialstunden geleistet, wird der Aktendeckel zugeklappt. Hoga
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