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Aus dem GERICHTSSAAL: Kanzleikonto mit Mandantengeld ausgeglichen?

Rechtsanwalt vom Vorwurf der Untreue freigesprochen / Gericht: Pflichtwidriges Verhalten bleibt

Stand:

Als der Rentner Max M.* (79) im Oktober 2004 in einen Verkehrsunfall verwickelt, sein demoliertes Auto in eine Werkstatt geschleppt wurde, beauftragte er noch am selben Tag Rechtsanwalt Frank F.* mit der Wahrung seiner Interessen. Doch die mit dem Juristen zusammen arbeitende Werkstatt bescheinigte dem Unfallmobil einen wirtschaftlichen Totalschaden. Max M. bestand auf einer Reparatur, wechselte die Werkstatt und den Rechtsbeistand. „Für mich war klar, dass das Mandatsverhältnis damit beendet ist“, so der Rentner. Dies habe er dem in seiner Nachbarschaft wohnenden Frank F. „bei einem morgendlichen Gespräch am Gartenzaun“ wenig später auch gesagt. Die neue Anwältin von Max M. rief in der Kanzlei ihres Kollegen an, teilte ihm mit, sein ehemaliger Mandant wünsche nun, von ihr vertreten zu werden.

Weshalb am 2. November 2004 dann auf dem Kanzleikonto von Frank F. 5061 Euro von der Versicherung des Unfallgegners von Max M. eingingen, spielt während der Verhandlung vor dem Amtsgericht keine Rolle. Hier muss lediglich geklärt werden, warum der Rechtsanwalt das ihm unrechtmäßig zugeflossene Geld nicht unverzüglich an seinen Ex-Mandanten überwies.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Rechtsgelehrten, die Summe zur Deckung eigener Verbindlichkeiten verwendet zu haben. Erst nach diversen Mahnungen von Max M. und nachdem es Frank F. gelungen war, das Kanzleikonto aus eigener Kraft auszugleichen, soll er den Betrag an den Rentner überwiesen haben.

„Ich habe “zig Telefonate mit Herrn F. und seiner Mitarbeiterin geführt, aber immer nur Ausflüchte gehört“, erinnert sich der inzwischen 80-jährige Max M. im Zeugenstand. „Selbst, als mir schriftlich zugesichert wurde, das Geld sei überwiesen worden, kam nichts.“ Als die Lebensgefährtin von Max M. dem Rechtsanwalt am 22. Dezember schließlich mit einer Anzeige drohte, ging das Geld fünf Tage danach auf dem Konto ein.

Frank F. (39) – wegen Untreue angeklagt – beruft sich vor Gericht auf seine außerordentliche Arbeitsüberlastung so kurz vor Jahresschluss. Da habe er die Drei-Wochen-Frist zur Auskehrung des Geldes einfach übersehen. Auch sei er der Ansicht, das Gespräch am Gartenzaun sei keine Mandatsentziehung gewesen. „Der Geschädigte wollte sich einfach noch bei einem Kollegen erkundigen. Dem habe ich zugestimmt.“

Der Angeklagte habe die 5061 Euro erst überwiesen, nachdem er sein Konto mit privaten Geldern ausglich, führt die Staatsanwältin aus. Er soll deshalb mit 2400 Euro Geldstrafe sanktioniert werden. Das Gericht spricht den Rechtsanwalt allerdings frei. „Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass er das Geld behalten wollte. Allerdings bleibt ein pflichtwidriges Verhalten“, so die Vorsitzende. (*Namen geändert) Hoga

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