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Landeshauptstadt: Kapellennutzung unklar

Eigentümer hält sich bedeckt / Stadt bleibt inaktiv

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Nauener Vorstadt - Weiterhin ungeklärt bleiben die Nutzungsabsichten für die Stiftskapelle des zu einer Eigentumswohnanlage umgebauten Augustastiftes am Neuen Garten. Potsdams Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) teilte den PNN auf Anfrage mit, dass der neue Eigentümer nach wie vor keinen Bauantrag gestellt hat. Wie berichtet, waren der Einbau einer Treppe und andere Baumaßnahmen, die auf eine Wohnnutzung hindeuteten, durch die Baubehörde gestoppt worden. Die Baubeigeordnete hatte erklärt, sie werde nie einer solchen Nutzung der geschichtsträchtigen Kapelle zustimmen. Dagegen bekräftigte der Vorstandsvorsitzende des Investors Prinz von Preußen (PvP) Grundbesitz AG, Theodor Tantzen, in einem PNN-Interview, die Nutzung sei Sache des Eigentümers, und „wenn er dort eine Tischtennisplatte aufstellt“. Die Landes- und städtischen Denkmalschutzbehörden sehen ihre Auflagen erfüllt, wenn beim Ausbau der Kapelle die denkmalgeschützten Wandfassungen und Einbauten gesichert werden.

Der Streit um die Nutzung der Kapelle war entbrannt, weil sie nicht nur den im Stift erzogenen Adels- und Bürgerstöchtern für ihre Andachten diente, sondern auch nach dem Kriegsende 1945 von den sowjetischen Besatzern als Gerichtssaal für ihr Militärtribunal missbraucht wurde. Hier wurden zahlreiche unter fadenscheinigen Begründungen festgenommene, meist junge, Deutsche zum Tode oder zu langjähriger Lagerhaft im nordrussischen Workuta verurteilt. Opferverbände stalinistisch Verfolgter wie der Förderverein für die Gedenkstätte Ehemaliges KGB-Gefängnis Leistikowstraße 1 oder Memorial Deutschland hatten deshalb vorgeschlagen, in der Kapelle eine Ausstellung zur Geschichte des Stiftes einzurichten und sie für Veranstaltungen freizugeben. Der Potsdamer Architekturverein „ArchitraV“, der im Vorfeld des Ausbaus die Bau- und Nutzungsgeschichte des Stiftes erforscht und dokumentiert hatte, unterstützte diesen Vorschlag. Die PvP hatte darauf zunächst ausweichend reagiert, kurz vor Fertigstellung der Wohnanlage aber erklärt, ihre wirtschaftlichen Interessen ließen eine solche Lösung nicht zu. Dies hat bei den Opfervereinigungen Proteste ausgelöst.

Der „ArchitraV“-Vorsitzende Thomas Sander appelliert nun an den Eigentümer, seine Nutzungsabsichten offenzulegen. Dies hielte auch die Stadtverordnete Saskia Hüneke (Bündnisgrüne) für angemessen, um dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an dieser Frage zu entsprechen. Der Eigentümer gibt sich weiterhin bedeckt. Laut Elke von Kuick-Frenz sucht die Stadtverwaltung nicht das Gespräch mit ihm. Dafür bestehe „kein Handlungsbedarf“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mike Schubert wollte sich dazu nicht äußern. Das überlasse er seinen „auf Baufragen spezialisierten“ Parteigenossen in der Stadverordnetenversammlung.

PvP-Vorstand Tantzen hatte erklärt, den Opfervereinigungen habe der Ankauf der Kapelle freigestanden. Angesichts der Höhe des Kaufpreises erschien dies nicht realistisch. Geprüft werden könnte jedoch ein Modell, wonach der Erwerb gemeinsam von der öffentlichen Hand, den Opferverbänden und Sponsoren finanziert wird, deutete Saskia Hüneke an. Dies möchte die Stadtverordnete allerdings nicht als Forderung, sondern lediglich als Denkanstoß verstanden wissen. E. Hoh

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