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Landeshauptstadt: Kapitän nach Tod von Seglerinnen angeklagt

Unglück auf Schlänitzsee: Güterschiff-Kapitän muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten

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Das tödliche Bootsunglück auf dem Schlänitzsee, bei dem Ende Juni zwei Frauen aus Thüringen ertranken, wird vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt Anklage gegen den Kapitän eines Gütermotorschiffs erhoben. Er wird der fahrlässigen Tötung beschuldigt, sagte gestern Ralf Roggenbuck, Sprecher der Staatsanwaltschaft, den PNN auf Anfrage. Die Anklage sei dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel zugegangen, wo der einzige im Bundesland zuständige Schifffahrtsrichter sitzt.

Die Anklage bezieht sich auf eines der folgenreichsten Unglücke der vergangenen Jahre in Potsdam. An einem Sonntagmittag hatte dabei an der Einmündung des Sacrow-Paretzer-Kanals ein Güterschiff ein Sportsegelboot gerammt. Der knapp 80 Meter lange Frachtkahn traf das acht Meter lange Boot seitlich mit voller Wucht und versenkte es sofort. Eine 64-Jährige und ihre 42 Jahre alte Tochter – sie hatten sich während der Kollision in der Kajüte aufgehalten – kamen dabei ums Leben. Ihre Männer konnten sich mit einem Sprung ins Wasser retten und überlebten nahezu unverletzt.

Dem Führer des Binnenschiffs, einem Mann aus Deutschland, wird nun von der Staatsanwaltschaft „ungenügende Fahrwegsbeobachtung vorgeworfen“, sagte Behördensprecher Roggenbuck. Er hätte das vor seinem Schiff fahrende Boot rechtzeitig wahrnehmen müssen. Sollte der Kapitän verurteilt werden, drohen ihm dem Gesetz nach eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Aber auch gegen einen der Männer auf dem Boot, den damals 67 Jahre alten Ehemann der 64-Jährigen, werde weiterhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte Roggenbuck. Der Mann, der zum Unfallzeitpunkt das Boot manövrierte, habe womöglich nicht ausreichend nach hinten geschaut. Laut Schifffahrtsexperten hat auf Bundeswasserstraßen meist die Berufsschifffahrt Vorfahrt – schon weil ein Binnenschiff kaum „bremsen“ oder schnell ausweichen kann. Dagegen seien die Ermittlungen gegen den Freund der Tochter, der die Familie in seinem erst wenige Tage zuvor gekauften Boot zu einer Tour mitgenommen hatte, inzwischen eingestellt, sagte Roggenbuck weiter. Hier habe sich der Anfangsverdacht der Fahrlässigkeit nicht erhärtet.

In Bezug auf den Unfallhergang gehen die Ermittler davon aus, dass beide Schiffe in dieselbe Richtung unterwegs waren. Das kleinere und langsamere Boot soll dabei möglicherweise in die Bugwelle des Frachters geraten sein und sich deswegen gedreht haben.

Das Unglück hatte für große Bestürzung gesorgt. Mutter und Tochter kamen aus der kleinen Gemeinde Tiefenort im thüringischen Wartburgkreis. H. Kramer

H. Kramer

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