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Luftschiffhafen: Kaum Chancen auf Schadensersatz

Landgericht hält Ansprüche gegenüber Generalplanern der Leichtathletikhalle-Sanierung für verjährt

Von Matthias Matern

Stand:

Die Stadt Potsdam bleibt voraussichtlich auf den Instandsetzungskosten für das Dach der Leichtathletikhalle am Luftschiffhaben sitzen – zumindest nach Einschätzung des Landgerichts Potsdam. Das geht nach dem gestrigen ersten mündlichen Verhandlungstag davon aus, dass etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gegenüber den Generalplanern der 2003 erfolgten Komplettsanierung, Krawinkel und Blöcher aus Nordrhein-Westfalen bereits verjährt sind. „Deshalb werden wir wohl erst gar nicht in die Beweisaufnahme eintreten“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Olaf Schumacher, am Donnerstag in Potsdam. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht am 8. Januar mitteilen.

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Der damaligen Bürogemeinschaft aus der Krefelder Krawinkel Ingenieure GmbH und dem Architekten Helmut Blöcher aus Kreuztal wirft die Stadt vor, für das 2013 bekannt gewordene Hallendesaster verantwortlich zu sein. Damals hatte ein Gutachten im Auftrag der städtischen Betreibergesellschaft Luftschiffhafen GmbH erhebliche Statikmängel und eine Einsturzgefahr des Hallendachs festgestellt. Statt den alten Dachbelag jedes Mal zu entfernen, sei bei Reparaturarbeiten in der Vergangenheit einfach immer wieder eine neue Schicht darübergelegt worden – so auch zuletzt im Jahr 2003. Zum Schluss mussten die Stahlstützen der Halle demnach eine Überlast von knapp 240 Tonnen tragen. Die Halle wurde im Dezember 2013 gesperrt und erst vor wenigen Tagen wieder eröffnet.

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