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Das Dach hält wieder. Nachdem die Halle fast ein Jahr lang gesperrt war, ist sie nun wieder für Leichtathleten geöffnet. Allerdings wird die Stadt aller Voraussicht nach auf den Kosten der erneuten Sanierung, die nach der Sanierung durch eine Firma aus Nordrhein-Westfalen nötig wurde, sitzen bleiben.

© Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Kaum Chancen auf Schadensersatz

Landgericht hält Ansprüche gegenüber Planern der Sanierung der Leichtathletikhalle für verjährt

Von Matthias Matern

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Die Stadt Potsdam bleibt voraussichtlich auf den Instandsetzungskosten für das Dach der Leichtathletikhalle am Luftschiffhafen sitzen – zumindest nach Einschätzung des Landgerichts Potsdam. Das geht nach dem gestrigen ersten mündlichen Verhandlungstag davon aus, dass etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gegenüber den Generalplanern der 2003 erfolgten Komplettsanierung, Krawinkel und Blöcher aus Nordrhein-Westfalen, bereits verjährt sind. „Deshalb werden wir wohl erst gar nicht in die Beweisaufnahme eintreten“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Olaf Schumacher, am Donnerstag in Potsdam. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht am 8. Januar mitteilen.

Der damaligen Bürogemeinschaft aus der Krefelder Krawinkel Ingenieure GmbH und dem Architekten Helmut Blöcher aus Kreuztal wirft die Stadt vor, für das 2013 bekannt gewordene Hallendesaster verantwortlich zu sein. Damals hatte ein Gutachten im Auftrag der städtischen Betreibergesellschaft Luftschiffhafen GmbH erhebliche Statikmängel und eine Einsturzgefahr des Hallendachs festgestellt. Statt den alten Dachbelag jedes Mal zu entfernen, sei bei Reparaturarbeiten in der Vergangenheit einfach immer wieder eine neue Schicht darübergelegt worden – so auch zuletzt im Jahr 2003. Zum Schluss mussten die Stahlstützen der Halle demnach eine Überlast von knapp 240 Tonnen tragen. Die Halle wurde im Dezember 2013 gesperrt und erst vor wenigen Tagen wiedereröffnet.

Dass 2003 der Dachbelag nicht komplett ausgewechselt wurde, geht zwar bekanntermaßen auf damalige Sparvorgaben der Stadt zurück, doch die beabsichtigten Änderungen seien offenbar nie einem Prüfstatiker vorgelegt worden, hatte der Chef des Potsdamer Rechnungsprüfungsamtes, Christian Erdmann, kurz nach der Sperrung der Halle moniert. Noch im Dezember 2013 hatte die Stadt gegen Krawinkel und Blöcher eine Feststellungsklage und einen Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens eingereicht – offensichtlich zu spät.

Wie berichtet hatte die Stadt darauf gebaut, dass die vor gut elf Jahren erbrachten Leistungen nie offiziell abgenommen worden waren und die in Bauangelegenheiten übliche fünfjährige Verjährungsfrist folglich nicht ausgelöst wurde. Relevant sei aber nicht nur die Abnahme, meinte Richter Schumacher mit Verweis auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Ausschlaggebend sei viel mehr, dass die Stadt Potsdam bereits 2007 gegen die damalige Bürogemeinschaft wegen Mängeln am Hallenfußboden und an der ausfahrbaren Tribüne geklagt habe, sich beide Parteien aber letztlich auf einen Vergleich geeinigt hätten. Mit dieser Einigung ist nach Ansicht des Gerichts die Verjährungsfrist ausgelöst worden – und 2011 ausgelaufen.

Angaben der Stadt zufolge hat die Instandsetzung des Dachs bislang 4,9 Millionen Euro gekostet. Weitere 4,5 Millionen Euro sind für die Sanierung der Stahlstützen und der daran befestigten Stahlseile fällig. Dafür hat die Stadt nach eigenen Angaben bis 2017 Zeit.

Rechnungsprüfer Erdmann und die Leiterin des Potsdamer Rechtsamtes, Karin Krusemark, zeigten sich von den Ausführungen Schuhmachers nicht sonderlich überrascht. Es sei ja schon klar gewesen, dass die Frage der Verjährung möglicherweise Probleme bringen könne, sagte Krusemark. „Zunächst werden wir erst mal das angesprochene BGH-Urteil prüfen.“ Auch der Gang in die nächste Instanz sei möglich. Sollte eine Verjährung allerdings Bestand haben, wäre das nach Ansicht Erdmanns der „worst case“, also das schlimmstmögliche Szenario. „Dann wären die Kosten für die Dachsanierung unser Problem.“

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