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Aus dem GERICHTSSAAL: Kaum gekauft, schon gestohlen?

Kfz-Mechaniker soll Versicherung betrogen haben

Stand:

Kilian K.* (25) soll Polizei und Versicherung an der Nase herumgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den Kfz-Techniker beschuldigt, am 1. Dezember 2010 den Diebstahl seines wenige Tage zuvor gebraucht gekauften VW Golf zu Unrecht bei der Polizei angezeigt zu haben. Mit verschwunden seien seine Geldbörse samt Fahrzeugschein, Personalausweis, Führerschein, EC-Karten und 400 Euro Bargeld, hatte er damals behauptet. Das Fahrzeug wurde drei Tage später in Neuseddin aufgefunden, das Schloss der Fahrertür war aufgebrochen, die Vordersitze aus Leder, das Navigationsgerät sowie das Kombigerät – gemeinhin als Tacho bekannt – fehlten. Am 6. Dezember 2010 informierte der vermeintlich Geprellte seine Versicherung über die entstandenen Schäden, daraufhin bekam er rund 7100 Euro erstattet. Doch die Ermittlungsbehörden schöpften Verdacht und gingen der Sache nach. Jetzt musste sich der gebürtige Potsdamer wegen Vortäuschens einer Straftat und Versicherungsbetruges vor dem Amtsgericht verantworten. Dieses kam zu dem Schluss, dem Angeklagten sei die Tat „trotz einiger Merkwürdigkeiten“ nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Kilian K. verließ den Verhandlungssaal als freier Mann.

Der Autoliebhaber hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn bestritten. Allerdings räumte er ein, den wiedergefunden Golf nach Erhalt des Versicherungsgeldes mithilfe eines Freundes ordentlich in Schuss gebracht und mit 1000 Euro Gewinn weiterverkauft zu haben. Das Kombigerät habe er sich zu einem günstigen Preis bei Ebay besorgt, dabei in Kauf genommen, eventuell Hehlerware einzubauen. Ansonsten habe er einen Teil der Innenausstattung seines alten Golf in das Fahrzeug integriert. Der Freund, der dem Angeklagten beim Instandsetzen des wiedergefundenen Gefährts geholfen haben soll, lebt inzwischen in der Schweiz. Vor Gericht bestätigte der 26-Jährige die Angaben von Kilian K. und erinnerte sich: „Die neuen Ledersitze, die ich eingebaut habe, waren besser als die, die vorher drin waren.“

Ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter berichtete, die eingeleiteten Untersuchungen hätten zunächst nichts Auffälliges ergeben und seien eingestellt worden. Später habe er in anderer Sache gegen den Angeklagten ermittelt, dabei den bewussten Vorgang wieder herausgesucht. Das Fahrzeug sei inzwischen in den Raum Hamburg verkauft und beim aktuellen Halter sichergestellt worden. „Das eingebaute Kombigerät hätte eigentlich über den Hersteller gewechselt werden müssen. In diesem Fall war der Datenaufkleber mechanisch zerstört worden, sodass man seine Herkunft nicht zurückverfolgen konnte“, erzählte der Kriminalist. Eigentlich sei es nicht möglich, dass Fremde ein Kombigerät einbauen und auslesen können. Zudem hätten die Airbags in den angeblich neu eingebauten Ledersitzen zur Originalausstattung des vermeintlich gestohlenen Golf gehört.

„Wenn ich einen Diebstahl vortäuschen würde, dann würde ich das Torschloss auch zerstören“, resümierte der Richter. Dem Angeklagten sei seine Geschichte allerdings nicht zu widerlegen. „Wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung geht, bleibt es bei dem Freispruch“, gab er dem sichtlich Erleichterten mit auf den Weg. Hoga

*Name von der Redaktion geändert

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