Landeshauptstadt: Kein Baustopp im Heidereiterweg
Nachbarschaftsstreit um Neubauten in Siedlung Eigenheim: Verwaltungsgericht bestätigt Baugenehmigung
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Teltower Vorstadt - Ein Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts könnte den jüngsten Nachbarschaftsstreit in der Siedlung Eigenheim beenden (PNN berichteten). Das Gericht hat bereits Mitte September einen Antrag des Anwohner-Ehepaars Ines und Wolfgang Mauer abgelehnt, das beim Bauamt der Stadt Widerspruch gegen eine Baugenehmigung eingereicht hatte und nun eine „aufschiebende Wirkung“ durchsetzen wollte. Das hätte für den Eigentümer des Grundstücks Heidereiterweg 36, Toralf Schöbe, bedeutet, die Bauarbeiten an zwei Häusern zu stoppen. Dafür sah das Verwaltungsgericht jedoch keinen Grund: Bauordnungsrechtliche Vorschriften seien nicht verletzt worden, heißt es in der Begründung, auch die Bauplanung sei rechtlich zulässig.
Genau dies hatten Ines und Wolfgang Mauer – sie wohnen direkt nebenan im Heidereiterweg 37 – jedoch bezweifelt. Sie finden, dass die zwei Häuser, die ihr Nachbar baut, „nicht dem Charakter der Siedlung Eigenheim entsprechen“ und haben nach eigenen Angaben rund 60 Protest-Unterschriften von Nachbarn gesammelt, die ebenso denken. Bauherr Toralf Schöbe dagegen kann die Befürchtungen der Heidereiterweg-Anwohner nicht nachvollziehen. Er errichte ein Zwei- und ein Drei-Familienhaus, beide passten sich in die Umgebung ein – dazu habe er auch „viele positive Rückmeldungen der Nachbarn bekommen“, so Schöbe. Dass seine Baugenehmigung rechtens ist, daran lasse der Beschluss des Verwaltunggerichts keinen Zweifel, so der Bauherr. Schöbe betont zudem, er sei nicht „der böse Investor“, der mit den Neubauten Profit machen wolle: „Dass wir hier bauen hat ursprünglich einen rein privaten, familiären Hintergrund. Diese Häuser sind kein Renditeobjekt.“ Ende 2007 sollen sie laut Schöbe fertig gebaut sein.
Dass die von der Stadt erteilte Baugenehmigung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zulässig ist, begründet das Verwaltungsgericht unter anderem damit, dass es in der Nähe des Heidereiterwegs 36 eine vergleichbare Bebauung gibt. Es komme dabei nicht darauf an, dass auf den unmittelbaren Nachbargrundstücken nicht in zweiter Reihe gebaut worden sei. Auch hätten die Neubauten keine „erdrückende Wirkung“ auf die Nachbarn, so das Gericht. Zudem sei nicht von „anderen unzumutbaren Wirkungen“ auszugehen. SCH
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