ATLAS: Kein Einzelfall
Die Stadt Potsdam ist mit dem Bebauungsplan „Am Silbergraben“ gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat den B-Plan für unwirksam erklärt.
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Die Stadt Potsdam ist mit dem Bebauungsplan „Am Silbergraben“ gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat den B-Plan für unwirksam erklärt. Offenbar verstößt er gegen geltendes Recht. Nun gibt es Rechtsbrecher, die erst von der Justiz darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie unrecht handeln. Bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Doch ist es mehr als nur Haarspalterei, zwischen diesen und solchen Delinquenten zu unterscheiden, die das Recht bewusst brechen. Die also mit Vorsatz jenseits der Gesetze agieren. Der Stadt Potsdam nun vorzuhalten, ihr B-Plan habe mit Vorsatz gegen Recht verstoßen, wäre eine Unterstellung. Konkret hat ein Grundstückseigentümer, ein Autohausbetreiber, gegen den B-Plan geklagt, weil er seine Interessen nicht berücksichtigt sah. Grundstückseigentümer gegen B-Plan? Ein Schelm ist, wer da an den Griebnitzsee denkt. Auch dort setzen sich Grundstücksbesitzer erfolgreich gegen die Pläne der Stadt zur Wehr. Insofern ist der B-Plan „Am Silbergraben“ kein Einzelfall. Wer aber mehr als einmal in einer vergleichbaren Sache vor Gericht scheitert, sollte seine Rechtsauslegung grundsätzlich überdenken. Um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, es gehe ihm gar nicht um rechtskonformes Handeln.
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