Aus dem GERICHTSSAAL: Kein Plan zum Anzünden des Penny-Marktes Von der Anklage blieb lediglich Diebstahl übrig
Die Anklage ging von versuchter schwerer Brandstiftung aus, einem Verbrechen. Übrig blieb zum Schluss eine Verurteilung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls zweier Säcke Grillkohle samt Anzünder imWert von rund 12 Euro.
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Die Anklage ging von versuchter schwerer Brandstiftung aus, einem Verbrechen. Übrig blieb zum Schluss eine Verurteilung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls zweier Säcke Grillkohle samt Anzünder imWert von rund 12 Euro. Auch nach eingehender Beweisaufnahme konnte das Schöffengericht dem alkoholkranken David D. (34, Name geändert) nicht nachweisen, dass er am 12. Juli 2007 vorhatte, den Penny-Markt nahe der Pappelallee anzuzünden. „Er hätte einen konkreten Plan haben müssen. Dafür fanden wir keine Anhaltspunkte“, so die Vorsitzende.
David D. – vorbestraft wegen zahlreicher Diebstähle, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Drogenbesitzes – hatte keine Erinnerung mehr an den Nachmittag. Wie meist war der Arbeitslose damals betrunken, stand zudem unter dem Einfluss von Psychopharmaka. Drei Zeuginnen berichteten, ihn „torkelnd und mit glasigen Augen“ beim Aufreißen der vor dem Eingang der benachbarten REWE-Filiale gestapelten Kohlebeutel beobachtet zu haben. Zudem hätten sie gesehen, wie er den Inhalt einer Flasche Flüssiganzünders in einen der Säcke gekippt, Passanten dann nach einem Feuerzeug gefragt habe. Ein Detektiv erinnerte sich, David D. habe ihm erklärt, er wolle den Penny-Markt abfackeln, weil ihm die Mitarbeiter die Herausgabe seines Rucksacks verweigern würden. Auf einer Rabatte an der Stirnseite des Gebäudes habe er ausgeschüttete Holzkohle bemerkt, die offenbar bereits von Anzünder getränkt war.
Der psychiatrische Gutachter sprach von schwerer Alkohol- und Drogenabhängigkeit des in einem normalen Elternhaus aufgewachsenen Angeklagten, vom Verdacht alkoholbedingter Halluzinationen. David D. schaffte in der Wendezeit den Abschluss zum Ausbaumaurer nicht. Nach und nach rutschte er ins Trinkermilieu ab, konsumierte außer Heroin fast alles an Betäubungsmitteln, nimmt zudem seit Jahren Antidepressiva. „Er ist gehemmt und sperrig, trinkt aus Angst. Nüchtern ist er nicht in der Lage, seine Probleme zu lösen“, so der Experte. Mit einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2,33 Promille sei der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit gemindert gewesen.
Der Junggeselle hat gemerkt, dass es so nicht weitergeht. Gerade beendete er eine Langzeit-Entwöhnung erfolgreich, trinkt seit einer Woche keinen Tropfen Alkohol mehr. Obwohl er während der Tat unter Bewährung stand, erhielt David D. eine letzte Chance. Auflage der neuen Bewährung: Regelmäßige Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe Alkoholabhängiger und ambulante Gesprächstherapie, um seine Ängste in den Griff zu bekommen. Hoga
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