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Landeshauptstadt: Kein Urteil aus Hannover

Kirchengericht lehnte Oberlinhaus-Beschwerde als „unzulässig“ ab

Stand:

Das Kirchengericht in Hannover kam gestern zu keiner Entscheidung. Die Beschwerden der Mitarbeitervertretungen von Berufsbildungswerk (BBW), Oberlinklinik und dem Verein gegen den Haustarif des Oberlinhauses wurden stattdessen als „unzulässig“ abgewiesen.

Zur Begründung verwies das Gericht nach Angaben einer Sprecherin auf eine Sonderregelung der Diakonie in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Danach entscheidet die Schiedsstelle in mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten als abschließende Instanz. „Wir vertrauen darauf, dass die Schiedsstelle diesen Sachverhalt klärt“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Oberlinhauses Pfarrer Matthias Fichtmüller nach der Verhandlung in Hannover. „Dass es Mängel in dem Schiedsspruch gibt, ist nun offensichtlich, so Fichtmüller. „Das Oberlinhaus hat sich satzungsgemäß verhalten.“

Nach dem nun gestern keine Entscheidung getroffen wurde, bleibt die Anwendung des vor über zwei Jahren eingeführten Haustarifes des Potsdamer Oberlinhauses nach wie vor umstritten. 2006 hatte das 1400 Mitarbeiter starke diakonische Unternehmen in Babelsberg, wie berichtet, den Kirchentarif durch ein eigenes Entgeltsystem abgelöst. Neueinstellungen erfolgten ab Einführung nach der Arbeitsordnung. Etwa ein Viertel der Gesamtbelegschaft in der Hauptgesellschaft und den Tochterunternehmen wird inzwischen nach dem Haustarif vergütet. Fachkräfte erhielten ein deutlich höheres Einstiegsgehalt, als vorher, argumentierte der Vorstandsvorsitzende. Besonders im pflegerischen Bereich lägen die Gehälter mit bis zu 25 Prozent weniger deutlich unter Kirchentarif, rechneten hingegen die Mitarbeitervertretungen vor.

Bereits kurz nach Einführung der neuen Arbeitsordnung hatte die Schiedsstelle des Diakonischen Werks in Berlin die Entgeltordnung des Oberlinhauses für rechtswidrig erklärt und deren weitere Anwendung untersagt. Allerdings hatte der Diakonische Rat die Arbeitsordnung im Dezember 2007 gebilligt und die Entscheidung der Schiedsstelle damit rückgängig gemacht.

„Eine in unseren Augen rechtsunwirksame Handlung“, sagt Thomas Becker, Rechtsanwalt der Mitarbeitervertretung des BBW. Darum habe er außerdem einen Allgemeinen Feststellungsantrag zur Rechtsgültigkeit dieser Ausnahmegenehmigung gestellt, der aber von der Schiedsstelle in Berlin abgelehnt wurde. „Haben wir die Begründung, können wir damit dann zum Kirchengericht in Hannover ziehen“, erläuterte der Jurist. Und das müsse dann zu einer Entscheidung kommen. Mit einem abschließenden Urteil aus Hannover rechnet Becker allerdings nicht vor November dieses Jahres.

Nicola Klusemann

Nicola Klusemann

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