zum Hauptinhalt

SONDERAUSSCHUSS: Kein Zwang zur Aussage

Für Untersuchungsausschüsse auf kommunaler Ebene gibt es weder in der brandenburgischen Kommunalverfassung noch in der Hauptsatzung der Stadtverordnetenversammlung spezifische Regelungen. Untersuchungsausschüsse auf kommunaler Ebene haben vielmehr den Status eines zeitlich begrenzten Sonderausschusses.

Stand:

Für Untersuchungsausschüsse auf kommunaler Ebene gibt es weder in der brandenburgischen Kommunalverfassung noch in der Hauptsatzung der Stadtverordnetenversammlung spezifische Regelungen. Untersuchungsausschüsse auf kommunaler Ebene haben vielmehr den Status eines zeitlich begrenzten Sonderausschusses. Ziel ist es, unabhängig von der Arbeit anderer Ausschüsse – etwa wie in diesem Fall des Hauptausschusses der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung – einen Beitrag zur Aufklärung von Sachverhalten zu leisten. Im Gegensatz zu Untersuchungsausschüssen auf Landesebene – aktuell ist es der Krampnitzausschuss – besteht keine juristisch untersetzte Pflicht zur Aussage vor dem Gremium. Ein Untersuchungsausschuss auf kommunaler Ebene kann dann aktiviert werden, wenn nach Antragstellung in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Anwesenden für die Einsetzung des Ausschusses stimmt. erb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })