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Aus dem GERICHTSSAAL: Keine Bewährungschance

Vom Erlös der Beute, es waren zwölf Päckchen Kaffee, sollte Heroin gekauft werden

Stand:

Der Diebstahl von zwölf Päckchen Jacobs-Kaffee am 29. Januar bringt Frank F. (48, Name geändert) jetzt für sechs Monate hinter Gitter. Allzu schockiert scheint der Drogenabhängige nicht. Er kennt den Knast-Alltag zur Genüge. „Haben Sie mal nachgerechnet, wie viele Jahre Sie bisher insgesamt verbüßt haben?“, fragt Amtsrichterin Waltraud Heep. Der Angeklagte schüttelt den kahlgeschorenen Kopf. Mit 18 Jahren startete er seine kriminelle Karriere. Inzwischen sind knapp zwei Dutzend Einträge in seinen Bundeszentralregister vermerkt. Das liest sich wie ein Querschnitt durchs Strafgesetzbuch: Raub, Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung und immer wieder Diebstahl, mehrfach im besonders schweren Fall. Frank F. klaute, verkaufte die Beute, um sich von dem Erlös Rauschgift zu beschaffen. Auch der Kaffee im Wert von 55 Euro sollte verscherbelt werden, um seine Sucht zu finanzieren. „Wie viel Heroin hätten Sie denn dafür bekommen, falls Sie nicht erwischt worden wären?“, möchte die Vorsitzende wissen. „Ein halbes Gramm“, vermutet Frank F. Eigentlich möchte er ja clean werden. Seit November 2007 lebt er in einer betreuten Wohneinrichtung für Drogenabhängige, wird während des zweijährigen Aufenthaltes dort auch therapiert. „Das war ein einmaliger Ausrutscher“, beteuert der Mann. „Ich hatte Stress mit meiner Freundin. Da habe ich weder etwas genommen. Aber ich brauchte noch mehr. Geld hatte ich nicht.“ Inzwischen habe er sich von der Frau getrennt, hoffe nun auf ein ruhigeres Leben.

Frank F. hatte über einen längeren Zeitraum immer wieder Rückfälle“, berichtet eine Sozialarbeiterin, die ihn zur Verhandlung begleitet. „Wir sind eine Einrichtung, wo man dann nicht rausfliegt. “ Die Richterin runzelt die Stirn. „Irgendwann sind es keine Rückfälle mehr. Dann ist es schlichtweg Konsum“, gibt sie zu bedenken. Eine günstige Sozialprognose stellt sie dem Angeklagten nicht.

Selbst die Verteidigerin sieht keine Möglichkeit einer Bewährungs-Chance für ihren Mandanten. Aus ihrer Sicht seien allerdings drei Monate Haft angemessen. „Er ist seit 12 Jahren abhängig von Betäubungsmitteln. Jetzt hat er eingesehen, dass es so nicht weitergeht und lässt sich therapieren. Aber gerade am Anfang einer Therapie ist die Gefahr, wieder rückfällig zu werden, besonders groß“, begründet sie ihren Antrag. „Der Angeklagte ist massiv vorbestraft, darunter unzählige Male wegen Diebstahls. Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist deshalb unumgänglich“, stellt Richterin Heep klar. „Da er während der Tat unter Drogen stand, ist verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen.“ Hoga

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