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Aus dem GERICHTSSAAL: Keine Chance, die „Blüte“ loszuwerden

Falschgeld gefunden und Vorwürfe bestritten

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALFalschgeld gefunden und Vorwürfe bestritten Am Ende der Verhandlung hatte Michael M.* (36, Name geändert) kein Urteil – und die „Blüte“ war er auch nicht los. „Diesen Schein habe ich heute früh in der Fritz-Zubeil-Straße gefunden. Ist er unecht?“, fragte der Mann den Staatsanwalt vor Prozessbeginn. Der schaute fachmännisch, befühlte das starre Papier und nickte. „Stammt eindeutig vom Farbkopierer.“ An sich nehmen könne er ihn jedoch nicht, dämpfte der Behördenvertreter die Hoffnung des Finders und schlug vor „Geben Sie ihn doch in der Polizeiwache Nord ab, die ist ganz in der Nähe.“ Aber mit der Polizei hatte Michael M. in der Vergangenheit gehörigen Ärger. Laut Anklage soll er am 22. Oktober 2004 zwei Ordnungshüter beschuldigt haben, sie hätten seinen Ausweis gestohlen, die Uniformierten zudem bezichtigt, sie hätten einen Unbekannten in seine Wohnung geschickt, um dort 5000 Euro zu stehlen. Die Polizisten fühlten sich in ihrer Ehre gekränkt, erstatteten Anzeige gegen Michael M. Dass dieser gestern keine Lust verspürte, die „Blüte“ zur Wache zu bringen, scheint aus seiner Sicht verständlich. Auch das Gericht wollte mit dem Falsifikat nichts zu tun haben. Resigniert steckte der Angeklagte den bunten Schein wieder ein, berichtete dann über seine Erlebnisse an jenem Herbsttag vorigen Jahres. Da sei er nachts angehalten worden, weil er auf seinem Fahrrad ohne Licht fuhr. „Der Polizist wollte meine Personalien feststellen und entwendete einfach meinen Ausweis.“ Wenig später sei ihm ein Mann aufgefallen, der sich an seiner Wohnungstür zu schaffen machte. „Das habe ich über den Notruf 110 mitgeteilt. Ich habe nicht behauptet, der Einbruch wäre eine abgekartete Sache“, beteuerte der Angeklagte erregt. Leider wurde die Beamtin, die das Gespräch entgegennahm, von der Grippe erwischt. Doch ohne ihre Aussage konnte kein Urteil gesprochen werden. Der Amtsrichter vertröstete den anwesenden Polizeizeugen auf einen neuen Termin, riet dem Angeklagten, ihm die „Blüte“ mitzugeben. Doch der Beamte war nicht im Dienst. Keine Chance für Michael M., seinen Fund auf die Schnelle loszuwerden. gh

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