Landeshauptstadt: Keine Einigung im Fall „Jonas“
Verhandlung wird mit Beweisaufnahme fortgeführt
Stand:
Eine Einigung zwischen den Eltern von Jonas H. und dem Diakonischen Werk ist gestern bei der letzten mündlichen Verhandlung vor der Beweisaufnahme nicht zustande gekommen. Voraussichtlich im November wird die Verhandlung am Potsdamer Amtsgericht fortgeführt.
Die Eltern des Dreijährigen klagen auf den Weiterbestand des Betreuungsvertrags für ihr Kind in der Kita Sonnenblume im Kirchsteigfeld. Das Diakonische Werk Potsdam als Träger der Einrichtung hingegen lehnt wegen des „irreparabel zerrütteten Vertrauensverhältnisses“ eine weitere Betreuung des Kindes ab. Hintergrund dabei sind mehrere Widersprüche der Eltern gegen das zusätzlich erhobene Vespergeld sowie mehrere kritische Auseinandersetzungen zwischen Jonas“ Mutter mit der Kita-Leitung und dem Träger wegen des pädagogischen Konzepts (PNN berichteten). Ungeklärt ist jedoch die Frage, welche Kündigungsgründe überhaupt zugrunde gelegt werden. Laut der Eltern von Jonas könne allein das Vespergeld Bestandteil sein, die übrigen Auseinandersetzungen mit dem Träger seien durch die Funktion von Jonas Mutter als Elternvertreterin entstanden, erklärte Jonas Vater. „Meine Frau darf doch nicht dafür bestraft werden“, empörte sich Jonas“ Vater.
Auch deshalb dürfte das prinzipielle Mitspracherecht der Eltern in Kita-Ausschüssen zum zentralen Thema werden. Denn laut der gestrigen mündlichen Auslegung des Vorsitzenden Richters Groß werde im brandenburgische Kita-Gesetz zwar die aktive Beteiligung der Eltern benannt, jedoch haben Träger eine Entscheidungshoheit, wenn keine Einigung erzielt werden könne. KG
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: