Landeshauptstadt: Keine Ermittlungen gegen Jakobs
Die Staatsanwaltschaft wird im Fall Villa Gericke keine Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) einleiten. Wie Staatsanwalt Wilfried Lehmann gestern gegenüber den PNN sagte, habe es keine Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben.
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Die Staatsanwaltschaft wird im Fall Villa Gericke keine Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) einleiten. Wie Staatsanwalt Wilfried Lehmann gestern gegenüber den PNN sagte, habe es keine Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben. Am 4. Januar ist Strafanzeige gegen Jakobs gestellt worden. Der Vorwurf lautete: Jakobs habe als Oberbürgermeister die Verhängung eines Bußgeldes verhindert und somit zum Nachteil der Stadt gehandelt. Hintergrund der Anzeige ist die Gestaltung des Gartens um die Villa Gericke. Die Bauherren Zumbaum sollen ohne Genehmigung die Außenanlagen gestaltet haben. Ihnen sei deswegen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 000 Euro angedroht worden. Jakobs erklärte immer wieder, es habe keine Androhung eines Bußgeldes gegeben. Die Summe sei lediglich im Zusammenhang mit einer Rechtsbelehrung gefallen.
Auch im Fall einer umstrittenen Dienstanweisung von Jakobs an die Bauverwaltung aus dem März, habe die Staatsanwaltschaft von Amtswegen keine Ermittlungen eingeleitet, so Lehmann. Ihm sei auch keine Anzeige zu diesem Sachverhalt bekannt. Jakobs hatte zehn Tage nach einer Mitteilung aus seiner Verwaltung an den Investor der Villa Gericke, dass der Steuerbescheid noch nicht ausgestellt werden könnte, per Dienstanweisung die Bearbeitung des Sachverhaltes gefordert. Danach ist der Bescheid trotz Intervention innerhalb der Verwaltung positiv ausgefallen. Inzwischen fordert die Stadt die ausgestellte Steuerbescheinigung zurück, so Jakobs im Hauptausschuss. In der kommenden Woche werden die Dienstanweisung und die Antworten von Jakobs auf weitere Fragen der Linken um Hans-Jürgen Scharfenberg Thema einer Sonderausschusssitzung sein. Der Linke-Fraktionschef hatte zuletzt deutlich gemacht, Jakobs habe mit der Dienstanweisung das Verfahren zugunsten des Investors beeinflusst. jab
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