Landeshauptstadt: Keine Gebührenerhöhung
Friedhofsatzung für Potsdam überarbeitet
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Potsdam bekommt eine neue Friedhofsatzung. Mit der Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 10. September werden sich die Bestattungsgebühren nicht erhöhen, teilte die Stadtverwaltung gestern mit. Neu ist, dass erstmals für Baumgräber Gebühren erhoben werden. Danach soll ein Reihenbaumgrab für 20 Jahre 704 Euro kosten, eine Familienbaumgrab für 20 Jahre 1120 Euro und die Verlängerung eines Familienbaumgrabes pro Jahr 56 Euro kosten.
Neu ist auch, dass die Bestattung eines Angehörigen nicht mehr innerhalb von fünf, sondern erst nach zehn Tagen erfolgen muss. Dies gäbe den Hinterbliebenen „die Zeit und Ruhe in den schweren Stunden des Verlustes eines Angehörigen sämtliche Formalitäten und Entscheidungen umsichtig zu erledigen bzw. zu treffen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Wie es weiter heißt, würden die bisherigen Reglementierungen der Friedhofsnutzer in Bezug auf die gärtnerische Gestaltung der Grabstätte beziehungsweise die Gestaltung von Grabmalen gelockert. So würden zum Beispiel bei der Auswahl der Grabmale keine Kernmaße in Breite und Höhe mehr vorgegeben, sondern nur die Quadratmeter Ansichtsfläche. Die Hinterbliebenen könnten somit selbst entscheiden, ob sie einen Breitstein oder eine Steinstele auf das Grab stellen wollen. Bestandteil der neuen Satzung sind mit der neuen Vorlage auch die Friedhöfe Kartzow, Krampnitz und Fahrland.
Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilte, seien derzeit 85 Prozent der Beerdigungen Urnenbeisetzungen. 1990 seien es nur die Hälfte gewesen. Die Stadt verwaltet 15 kommunale Friedhöfe mit einer Fläche von 55,3 Hektar. ERB
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