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Aus dem GERICHTSSAAL: Keine Parteien, kein Parteiverrat

Verteidiger: Rechtsanwalt Veikko B. von allen Anklagevorwürfen freisprechen / Urteil am 12. September

Stand:

Beschuldigte ein und derselben Straftat können keine Parteien sein. Deshalb sei Veikko B. (40) vom Vorwurf des Parteiverrats freizusprechen, forderte gestern Marcel Börger, Verteidiger des bekannten Rechtsanwalts, vor dem Landgericht. Staatsanwalt Alexander Roth hatte am vorhergehenden Verhandlungstag gar von einem schweren Fall des Parteiverrats gesprochen und unter anderem ein zweieinhalbjähriges Berufsverbot für den Juristen – er vertrat kurzzeitig einen der des Überfalls auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. Verdächtigen – beantragt (PNN berichteten).

Veikko B. verteidigte laut Anklage im Jahr 2001 die des versuchten Mordes beschuldigte Britta P. vor dem Dresdner Landgericht. Als sie die Rechnung nicht bezahlte, soll der Anwalt das Mandat niedergelegt haben. Um den neuen Rechtsbeistand der Frau unter Druck zu setzen, soll Veikko B. ihm die Herausgabe von Beweismitteln, die Britta P. möglicherweise hätten entlasten können, verweigert haben. Als sie während ihrer Verhandlung gestand, von ihrem Lebensgefährten Steffen P. dazu angestiftet worden zu sein, ihre Intimfreundin von einem Felsen in der Sächsischen Schweiz zu stoßen, um das Geld ihrer Lebensversicherung zu kassieren, wurde der Mann noch im Gerichtssaal festgenommen. Als gegen Steffen P. ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord eingeleitet wurde, soll Veikko B. gesetzwidrig dessen Verteidigung übernommen und eine Strategie verfolgt haben, die seiner ehemaligen Mandantin geschadet habe. „Britta P. und Steffen P. entsprechen nicht dem Parteibegriff, wie er vom Bundesgerichtshof definiert wurde“, führte Verteidiger Marcel Börger gestern aus. Veikko B. sei lediglich dieser seit Jahrzehnten gewachsenen Rechtssprechung gefolgt. Zudem sei das Mandatsverhältnis zu Britta P. nie über die Anbahnungsphase hinausgelangt. Sie habe ihm niemals gesagt, dass ihre Freundin sterben sollte, sondern immer von einem Unfall gesprochen.

Also habe Veikko B., als er Steffen P. später vertrat, nichts in der Hand gehabt, was seiner früheren Mandantin zum Nachteil gereicht hätte. Auch den Vorwurf der versuchten Nötigung führte der Verteidiger ad absurdum. Die angeblich wichtigen Beweismittel, die Veikko B. zurückgehalten habe, bis die Rechnung beglichen sei, waren harmlose Urlaubsfotos von ihr und der Freundin. „Sie hatten keine exponierte Bedeutung in dem Mordverfahren.“ Sein Mandant sei daher von allen Anklagevorwürfen freizusprechen, so Börger.

„Hätte ich von Frau P. auch nur mit einer einzigen Silbe erfahren, dass Herr P. in irgendeiner Weise in der Sache mit drin steckt, hätte ich sein Mandat nie übernommen“, betonte Veikko B. in seinem letzten Wort. Zwar halte er sein Vorgehen nach wie vor für juristisch makellos, dennoch schwebe seit dem Tag der Durchsuchung seiner Kanzlei am 15. Januar 2004 ein „ziemliches Damoklesschwert“ über ihm. Das Urteil wird für den 12. September erwartet. Hoga

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