Landeshauptstadt: Keine unterschiedlichen Steuersätze ohne Vertrag
Grundsätzlich seien unterschiedliche Steuersätze auf einem Stadtgebiet ohne eine gültige Vertragsgrundlage nicht möglich, teilte gestern Potsdams Stadtverwaltung mit. Entsprechend eines Stadtverordnetenbeschlusses nämlich war durch die Verwaltung geprüft worden, ob für die neuen Ortsteile Fahrland, Marquardt und Uetz-Paaren, die in der vom Innenministerium vorgegebenen Frist keinen Vertrag mit der Landeshaupstadt geschlossen hatten, trotzdem eine Gleichstellung mit den übrigen Ortsteilen möglich sei.
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Grundsätzlich seien unterschiedliche Steuersätze auf einem Stadtgebiet ohne eine gültige Vertragsgrundlage nicht möglich, teilte gestern Potsdams Stadtverwaltung mit. Entsprechend eines Stadtverordnetenbeschlusses nämlich war durch die Verwaltung geprüft worden, ob für die neuen Ortsteile Fahrland, Marquardt und Uetz-Paaren, die in der vom Innenministerium vorgegebenen Frist keinen Vertrag mit der Landeshaupstadt geschlossen hatten, trotzdem eine Gleichstellung mit den übrigen Ortsteilen möglich sei. Für die Gemeinden Fahrland und Uetz-Paaren wurde die Genehmigung vom Ministerium versagt: Sie hatten die Verträge nach Fristablauf (30. Juni) am 29. August unterzeichnte. Marquardt hatte generell abgelehnt. Für Satzkorn und Golm hingegen sei vom Landesgesetzgeber ein unterschiedlicher Hebesatz im Zuge der Gemeindegebietsreform zugelassen worden. Von Vertretern dieser beiden Ortsteile waren die Verträge mit dem Innenministerium fristgerecht unterzeichnet worden. PNN
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