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Landeshauptstadt: Keinen Parkschein? 26 Euro bitte!

Schiffbauergasse: Privatunternehmen kontrolliert Parkflächen und wehrt sich gegen Abzocke-Vorwurf

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Berliner Vorstadt - „Parken nur mit Parkschein“ steht auf dem Schild an der Zufahrt des Parkplatzes. Wer nicht ins Parkhaus des Kultur- und Gewerbestandortes Schiffbauergasse fahren will, suchte sich bisher einen Platz außerhalb. Doch legale kostenlose Parkplätze sind rar. Inzwischen häufen sich die Beschwerden über eine vermeintliche Abzocke an der Schiffbauergasse, denn die Stadt hat den Parkplatz vor dem Tanztheater „fabrik“ seit einigen Monaten an den Betreiber des Parkhauses verpachtet, der seinerseits nun auf die Einhaltung der Parkordnung drängt. Wer nicht bezahlt oder nach Ablauf der bezahlten Parkzeit zum Auto kommt, erhält immer häufiger einen Strafzettel an die Windschutzscheibe geheftet – mit dem Hinweis, 23 Euro Vertragsstrafe plus drei Euro Parkgebühr zahlen zu müssen.

Die Parksituation an der Schiffbauergasse ist konfus: Im Parkhaus stehen mehr als 340 Parkplätze zur Verfügung, Kostensatz ein Euro pro Stunde. Ab 18 Uhr ist der zu zahlende Höchstsatz drei Euro für die ganze Nacht. „Kulturtarif“ wird das Ticket genannt. Auf der offiziellen Parkfläche neben dem Parkhaus, direkt vor der „fabrik“, gilt derselbe Tarif. Und auf den anderen Flächen ist Parken offiziell nicht erlaubt, also kostenlos. So sind vor allem die Stellplätze an der Wand des Parkhauses oder der noch nicht bebauten Freifläche am Parkhaus häufig mit Autos belegt. Aus dem Hans Otto Theater heißt es, es gebe Parkhaustickets für die Mitarbeiter. Diese würden zehn Euro im Monat kosten und zum Parken im Parkhaus berechtigen. Die Anzahl reiche jedoch nicht aus, um jedem, der es braucht, ein Ticket zu geben. Interconti sagte dagegen auf Anfrage, „es gibt kein fest definiertes Kontingent an Dauerparker-Monatstickets“.

Einige der vermeintlichen Parksünder, die wild parken oder sich auf den Parkplatz vor der „fabrik“ gestellt und nicht bezahlt haben, fühlen sich ungerecht behandelt. Es sei zu dunkel und nicht erkennbar, auf welchem Platz bezahlt werden muss und wo nicht, hieß es gestern gegenüber den PNN. Erst am Mittwochabend sind wieder mehrere Knöllchen an die Fahrzeugführer verteilt worden.

Bei Contipark, dem Betreiber des Parkhauses und des Parkplatzes, wehrt man sich gegen den Abzocke-Vorwurf. „Aufgrund des hohen Aufkommens an Schwarzparkern auf den benachbarten Parkflächen, wurde Contipark vom Eigentümer der Flächen mit der Kontrolltätigkeit auf den dortigen Parkplätzen beauftragt“, heißt es seitens der Contipark Parkgesellschaft mbH. Und: „Es ist die Pflicht eines jeden Kfz-Fahrers und ihm auch zuzumuten, sich vor dem Abstellen des Fahrzeuges über die jeweiligen geltenden Bedingungen zu informieren.“ Die Höhe empfindet das Unternehmen nicht als unangemessen und verweist auf die Nachlösegebühr öffentlicher Verkehrsmittel. Allerdings: Wer auf kommunalen Straßen keinen Parkschein löst, muss nur fünf Euro Strafe bezahlen. Dies sei Contipark nicht möglich, erklärte das Unternehmen. „Die Vertragsstrafe wurde in ihrer Höhe so kalkuliert, dass die entstehenden Bearbeitungskosten gedeckt werden.“ Wenn der Parksünder nicht bezahlt, bekomme er eine Mahnung, danach werde ein Inkassobüro eingeschaltet. „Es geht uns nicht darum, Vertragsstrafen zu kassieren, sondern darum durchzusetzen, dass, wer ehrlich parken will, auch einen Parkplatz bekommt“, heißt es bei Contipark. jab

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