Aus dem GERICHTSSAAL: Kenianer einen Hotdog aufs Auge gedrückt
Turbulenzen in der Warteschlange des Bahnhofcenters / Angreiferin alkoholisiert
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Aus dem GERICHTSSAALTurbulenzen in der Warteschlange des Bahnhofcenters / Angreiferin alkoholisiert Die Schlange am Fahrkartenschalter in den Bahnhofspassagen war lang an jenem 28. Mai 2004. Die Reisen-Wollenden harrten geduldig aus. Bis auf einen. Der gab nach fünf Minuten des Stehens vor, einem dringenden Bedürfnis nachgeben zu müssen. Nach einer halben Stunde kehrte er zurück, im Schlepptau seine mehr als angetrunkene Begleiterin. Kühn quetschte sich das Pärchen direkt vor die Kasse, was auf den Unmut der Wartenden stieß. Einer von ihnen, Nashier O. (43) aus Kenia, forderte die beiden auf, sich hinten anzustellen. „Während der Mann ruhig blieb, rastete die Frau aus. Sie sagte, Neger, hier in Deutschland gelten unsere Spielregeln. Dann drückte sie mir einen Hotdog mit Ketchup, von dem sie noch kurz zuvor abgebissen hatte, aufs Auge“, berichtet der Ausländer vor Gericht. Das habe höllisch gebrannt. „Ich wollte die Wütende abwehren, da platzte ihre Bluse auf. Dann biss sie mir die Hand blutig.“ Cornelia C. (38, Name geändert) auf der Anklagebank behauptet, der Kenianer habe sie mit voller Wucht aus der Warteschlange geschubst. „Ich bin fast zu Boden gegangen.“ Ungerührt entgegnet die Richterin: „Vielleicht war das ja Ihrem Alkoholkonsum geschuldet. Sie haben sich immerhin auf 2,27 Promille gepustet.“ Die arbeitslose Krankenschwester bleibt bei ihrer Version, meint dann, der Hotdog sei reflexartig im Gesicht des Farbigen gelandet. „Daraufhin hat er mich an der Schulter ergriffen. Das tat weh. Da habe ich seine Hand geschnappt und zugebissen.“ Neger habe sie allerdings nicht gesagt. „Erst flog die Wurst, dann kam das Dekolletee der Dame zum Vorschein, danach biss sie zu“, erinnert sich Frank S. (21) im Zeugenstand. Während des turbulenten Geschehens habe er mehrfach das Wort Neger vernommen. Nashier O. habe den Angriff der stark Betrunkenen lediglich abwehren wollen, versichert der Zivildienstleistende. „Die Angeklagte hat sich schlicht und ergreifend vorgedrängelt“, konstatiert die Vorsitzende. „Niemand wird etwas dagegen haben, wenn man für ein paar Minuten verschwindet, sich dann an der selben Stelle wieder einreiht. Aber erst nach einer halben Stunden wieder zu erscheinen, und dann noch im Doppelpack, das bringt Ärger.“ Cornelia C. – vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr – muss wegen Beleidigung und Körperverletzung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen. Hoga
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