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Landeshauptstadt: Kevin Kuske: Verdacht auf Stalking Ermittlungen gegen Olympiasieger

Der Potsdamer Bobsportler Kevin Kuske sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat gegen den vierfachen Olympiasieger und sechsmaligen Weltmeister ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Stalking und Beleidigung eingeleitet.

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Der Potsdamer Bobsportler Kevin Kuske sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat gegen den vierfachen Olympiasieger und sechsmaligen Weltmeister ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Stalking und Beleidigung eingeleitet. Das bestätigte Staatsanwaltschaftsspecher Christoph Lange den PNN am Donnerstag auf Anfrage.

Die Strafanzeige sei von einer Frau „im privaten Umfeld“ Kuskes gestellt worden, sagte Lange. Sie habe sich darüber beschwert, dass Kuske ihr nachstelle und beleidigende E-Mails geschrieben habe, sagte Lange. „Die Person hat sich belästigt gefühlt.“ Die Vorwürfe seien zumindest so plausibel gewesen, dass es für einen Durchsuchungsbeschluss gereicht habe, so der Staatsanwaltschaftssprecher. Allerdings seien die Hürden dafür nicht allzu hoch.

Bereits am Dienstag wurden an insgesamt fünf Orten in Potsdam und im thüringischen Oberhof Räumlichkeiten Kuskes durchsucht, darunter seine Potsdamer Wohnung sowie das Landesleistungszentrum und Räume der Bob- und Rodelbahn in Oberhof und das Hotel, in dem Kuske dort wohnt. Auch die Wohnung einer Ex-Freundin Kuskes sei durchsucht worden. Sie habe aber nicht die Anzeige erstattet. Kuske befindet sich derzeit in Oberhof im Trainingslager. Der Sportler habe freiwillig alle Datenträger übergeben, darunter Computer, Tablet-PC und Smartphone, so der Staatsanwalt. Diese hätten sichergestellt werden müssen, um die Vorwürfe aufklären zu können.

Kuske war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In der Bild-Zeitung wird er mit den Worten zitiert: „Ich bin total fertig. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich weiß nicht mal, wer die Anzeige erstattet hat.“

Der Tatbestand des Stalkings – oder Nachstellens – sei an hohe rechtliche Hürden gebunden, sagte Staatsanwalt Lange. So müsse sich das Opfer etwa gezwungen sehen, den Wohnort zu wechseln oder nicht mehr imstande sein, den Beruf auszuüben. Stalking kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Für eine Beleidigung indes „reicht schon eine E-Mail“, so Lange. Auch dieses Vergehen kann mit Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Ob die Vorwürfe stimmen, sei aber derzeit noch absolut unklar, so Lange. pee

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