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Landeshauptstadt: Kindermorde: Revision nach Gerichtsurteil

Nach dem Urteil gegen den Kindermörder Silvio S. legt die Staatsanwaltschaft Potsdam vorsorglich Revision ein.

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Nach dem Urteil gegen den Kindermörder Silvio S. legt die Staatsanwaltschaft Potsdam vorsorglich Revision ein. Zur Begründung nannte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf PNN-Anfrage die vom Landgericht beim Urteil nicht verhängte Sicherungsverwahrung für den 33-Jährigen, in der gefährliche Straftäter nach dem Gefängnis weiter therapiert werden. Dies wolle man weiterhin erreichen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Allerdings müsse die Behörde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um zu beurteilen, wie erfolgreich ein ausformulierter Antrag auf Revision sei – dann werde man endgültig entscheiden.

Das Landgericht Potsdam hatte am Dienstag gegen den aus sexuellen Motiven handelnden Entführer und Mörder der kleinen Jungen Elias und Mohamed lebenslange Haft verhängt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit muss die Haftstrafe deutlich länger sein als 15 Jahre und eine Entlassung stets von einem Gericht überprüft werden. Allerdings verzichtete das Gericht auf die Anordnung einer von der Staatsanwaltschaft geforderten anschließenden Sicherungsverwahrung, weil bei Silvio S. ein Hang zu weiteren Straftaten nicht zu beweisen sei. Ob die Anwälte von Silvio S. in Revision gehen, ist bis jetzt offen – sie hatten im Prozess die besondere Schwere der Schuld nicht gesehen. Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheiden. Das grundsätzliche Urteil wegen zweifachen Mordes wird dabei nicht infrage gestellt, nur die Frage Sicherungsverwahrung erneut bewertet. HK

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