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Aus dem GERICHTSSAAL: Kinderpornos auf dem PC Drei Monatsgehälter Strafe zahlen

Sebastian S. (24, Name geändert) wirkt mit seinem rundlichen Gesicht beinahe selbst noch wie ein Kind.

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Sebastian S. (24, Name geändert) wirkt mit seinem rundlichen Gesicht beinahe selbst noch wie ein Kind. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den jungen Potsdamer jedoch, zwischen März 2003 und September 2004 auf seinem Heimcomputer kinderpornografische Schriften gespeichert und auch verschickt zu haben. Letzteren Vorwurf bestritt der Koch gestern vor dem Schöffengericht. Durch seinen Verteidiger ließ er erklären, er habe per Internet lediglich Bekanntschaften schließen wollen. Irgendwann hätten ihn Anfragen erreicht, ob er Interesse daran habe, Fotos zu tauschen. In kurzer Zeit habe er eine Menge Bilder zusammengehabt, sie in Ordnern abgelegt, sich die entsprechenden Abbildungen allerdings nicht akribisch genau angesehen. Die offensichtliche Schutzbehauptung nutzte Sebastian S. nichts. Das Gericht verurteilte ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Im Klartext bedeutet dies, drei Monatsgehälter sind futsch. Zudem trägt er fortan den Makel einer Vorstrafe.

Die Sachverständige berichtete im Zeugenstand, nach der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten am frühen Morgen des 29. September 2004 seien ihr vom Polizeipräsidium außer dem Computer 11 DVDs sowie 34 CDs mit pornografischen Abbildungen zur Auswertung übergeben worden. Über 50 Prozent davon hätten kinderpornografische Fotos und Videos zum Inhalt gehabt. „Auf der Festplatte des PC fanden sich 113 Treffer“, erklärte die Expertin im Fachjargon. Eine halbe Stunde, bevor die Polizisten die Wohnung von Sebastian S. auf den Kopf stellten, habe dieser laut Aussage der Zeugin versucht, 1282 Bilddateien von Erwachsenen und Kindern in eindeutigen Posen zu löschen. Da er sie per Mausklick aber lediglich in den Papierkorb beförderte, seien sie mühelos wieder sichtbar zu machen gewesen. Um sie endgültig verschwinden zu lassen, hätten sie extra gelöscht werden müssen. Auf einer Sicherheitskopie habe sie zudem weitere 1800 pornografische Bilder und Videos entdeckt. Ob der Potsdamer von seinem Computer verbotene Abbildungen per E-Mail verschickte, konnte die Sachverständige nicht eindeutig klären. „Der Angeklagte hat das Internet genutzt, um Informationen zu sammeln“, resümierte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Irgendwann sei er dabei ins strafrechtlich Relevante abgeglitten. Ob er entsprechende E-Mails verschickt habe, wie angeklagt, sei letztlich unerheblich. „Bereits der Besitz von kinderpornografischen Abbildungen ist strafbar, ebenso wie der von Gewaltpornos oder von tierpornografischen Darstellungen.“ Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe aus dem Verfahren die richtigen Lehren gezogen. Hoga

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